Gartennutzung nach17 Jahren ohne Vertrag Gewohnheitsrecht?

3 Antworten

Tatsächlich existiert das "Gewohnheitsrecht" trotz seiner formalen Abschaffung im deutschen Recht weiter. Allerdings ist das naturgemäß nicht ganz unproblematisch, da es auf ungeschriebenen Regeln beruht. Faktisch entscheiden deutsche Gerichte ungern auf Basis von Gewohnheiten, insbesondere, wenn es um fremdes Eigentum geht.

Letztlich ist es in diesem Fall wohl ratsam, zunächst Kontakt mit dem Vermieter zu suchen. Dieser hat ja im Sinne des Hausfriedens und der professionellen Pflege seines Gartens möglicherweise Interesse, im Sinne Deiner Eltern zu entscheiden.

Ihm zu drohen, widrigenfalls beispielsweise über den Rechtsweg tätig zu werden, halte ich für nicht ganz so gewinnbringend.

es gibt bei so sachen kein gewohnheitsrecht

@Obergott

"Bei so Sachen". Geht das auch präziser? (Der Kommentar ist Unfug, aber ich kann schlecht darauf reagieren, weil er so blöde formuliert ist.)

@Oglalah

es gibt gewohnheitsrecht nur bei grundstücken und grundstücksgleichen rechten

ich konnte das schlecht schreiben, weil es eigentlich hierauf zutrifft, für laien verwirrend

tut es aber nicht, nur bei wegerechten und so etwas zb, was ins grundbuch eingetragen wird

@Obergott

Und worüber reden wir hier?

Und wie war das mit dem Arbeitsrecht?

Und haben wir denn auch ein bißchen Ahnung, bevor wir etwas schreiben?

nein, kein gewohnheitsrecht

die rechtslage ist so, dass deine eltern das nutzen dürfen, was sie angemietet haben

nicht mehr und nicht weniger

es gibt da kein gewohnheitsrecht

bei mietsachen benutzung durch ander sehe ich kein gewohnheitsrecht. die verschiebung der nutzungsfläche ist schon genug entgegenkommen.