Gartenmitbenutzung nich möglich, weil der Garten vom Nachbar zugestellt ist?

9 Antworten

Der Garten wird ja nicht "Voll" sein,da passen genausoviele Spielzeuge von dir mit rein. Dann ist zwar kein Platz zum laufen mehr da, aber das geht bestimmt.
Oder willst du das es schön leer wird, bzw zur Hälfte leer wird. Das wird nichts. Du solltest zwischen Garten besitzen und Garten nutzen unterscheiden.

Ansonst ist dein VM der Ansprechpartner. Notfalls kannst du die Miete mindern, aber nicht viel.

Am besten einigt sich man mit den Nachbarn, irgendwie. Ich finde die Regelung: Die Kinden bekommen den Garten von 6-20 Uhr für sich alleine. Die restliche Zeit teilen sich die Erwachsenen

Im Prinzip hast Du das Recht, die Nachbarn zu bitten, Dir die Gartenmitbenutzung zu ermöglichen! Aber möchtest Du unter diesen Umständen überhaupt den Garten mitnutzen? Ruhe und Entspannung wirst Du dort sicher nicht finden! Ich würde mich mal mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Ob in diesem Falle eine Mietminderung gerechtfertigt ist und in welcher Höhe, würde ich mal über den Mieterbund erfragen!

1.
Der Garten ist dir nicht vermietet, sondern zur Mitbenutzung überlassen. Das schliesst eine Mietminderung aus.

2.
Die Mitbenutzung ist dir zu ermöglichen. Da erklärt man zuerst dem Mietmieter,  dass Ihnen der Garten nicht allein überlassen ist, sondern euch beiden zusteht und fordert ihn auf, seine völlige Inbeschlagnahme zu reduzieren.

Schlägt vor, das Trampolin oder das Zelt oder den Sandkasten mit Rutsche abzubauen damit auch du Platz für dein Ruheplätzchen bekommst, etwa einen kleinen Tisch, Stühle, Gartenliege, Gartengrill oder Sonnenschirm.

Zeigt er sich uneinsichtig, wendet man sich an den Vermieter und fordert ihn um Zuweisung eines für dich bestimmten Gartenstücks auf.

Sofern der Garten verschlosse wäre, verlangt man natürlich einen eigenen Schlüssel.

G imager761

Wende dich an den Vermieter, er hat das zu regeln. Will er das nicht, erfüllt er seine vertraglichen Pflichten nicht.

Der Vermieter hat nur die Pflicht den schlüssel herauszugeben. Einer weitergehenden Regelung bedarf es nicht, weil die Mitbenutzung des Gartens nicht weiter eingeschränkt wurde.

@Gerhart

Wenn der komplette Garten vom anderen Mieter belegt ist, schon. 

Eine Frage der Klärung gegenüber Ihrem Vermieter - hier kann Ihnen niemand helfen!