Garten vor haustür?

3 Antworten

Bestimmt, wenn Du das so im Mietvertrag vereinbart hast.

Ich kenne Genossenschaften, deren Mitglieder aus den Erdgeschosswohnungen sind verpflichtet, den Zugangsbereich zu hegen und zu pflegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, eigentlich nicht.

Aber wenn du mit dem Vermieter sprichst, wird es ihm wohl egal sein.

Und man nennt es Vorgarten.

Nicht ohne Zustimmung des Vermieters. Der mag die Idee einer Verschönerung gut finden und unter Auflagen, etwa Setzen von Rasenkantensteinen für Rasenmäher oder Verbot von Pflanzen, die als Futter von Wildtieren angenommmen werden, widerruflich (!) dulden.
Er kann es aber auch ablehnen, wenn für ihn Funktionalität denn Ästhetik seines Vorgartens im Vordergrund steht, der derzeit leichter gemäht werden kann und im Winter kein dunkles Erdfeld hergibt :-(
Fragen und genau erklären, was du genau jahreszeitlich dort vorhast, musst du ihn aber zwingend vorher.