Garantiefall, wie oft muss das Gerät eingeschickt werden bis ich ein neues bekomme?

5 Antworten

Ist von Hersteller zu Hersteller verschieden. Genauere Informationen dazu findest du in den jeweiligen AGB's unter Gewährleistung. Im Normalfall ist das aber 2 bis 3 mal.

Wichtig: Besonders, wenn die Garantieansprüche über einen Händler oder ein Kaufhaus / Supermarkt laufen: Achte darauf, dass jeder Garantieanspruch auf der Garantiekarte eingetragen wird. Es dient dir als Nachweis, besonders wenn du dich entscheidest, vom Kaufvertrag zurück zu treten. Hatte hier vor kurzem erst einen Fall, bei dem der Händler es (absichtlich oder nicht) versäumt hatte, die Garantiekarte auszufüllen und der Kunde anschließend Probleme hatte, seine Rechte geltend zu machen.

Zur Reparaturdauer kann ich leider nichts genaues sagen. Aber meine mal gehört zu haben, dass es maximal 2 Wochen dauern darf. Bin mir da aber nicht sicher.

Ich nehme an, es handelt sich hierbei um ein elektrisches/elektronisches Gerät: Der Käufer hat in Deutschland lt. BGB innerhalb der Gewährleistungsfrist das Anspruch auf - Nacherfüllung, - Wandlung, - Minderung, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Es oblisgt der Entscheidung des Käufers, ob er dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nacherfüllung gibt. Die Aussage vieler Kaufhäuser, dass der Verkäufer mindestens 2 mal versuchen darf, das gerät zu reparieren ist nur ein Mytos. Je nach dem, um was für ein Gerät es sich handelt, solltest du selbst entscheiden, was du möchtest. Wichtig dabei ist, hartnäckig aber sachlich zu bleiben. Wenn alles nicht hilft, dann zur Verbraucherzentrale, oder Anwalt. Auch amerik. Firmen haben einen Vertriebspartner hier, die nach dem deutschen Gesetz handeln müssen. Nur nicht einschüchtern lassen!

Die Rechtslage sieht wie folgt aus:

Dem Käufer einer mangelhaften Sache steht zunächst nur ein Anspruch auf Nacherfüllung zu (§ 439 BGB). Dabei obliegt es dem Käufer und nicht dem Verkäufer, ob er eine eine mangelhafte Sache nachbessern lassen möchte, oder -soweit dies verhältnismäßig ist- eine komplett neue Sache haben möchte.

Wenn die Nacherfüllung scheitert, kann der Käufer Rücktritt (§§ 449, 323, 326 BGB) oder Minderung ( § 441 BGB) geltend machen. Wir reden hier über EINE EINZIGE Möglichkeit der Nachbesserung.

Der Käufer kann auch nicht in allgemeinen Geschäftsbedingungen lediglich auf ein Nachbesserungsrecht beschränkt werden, denn dies führt direkt und ohne Umschweife zur Nichtigkeit der Klausel (vgl § 309 Nr. 8 b) bb) BGB.

Natürlich kannst Du zu einem Anwalt gehen und das solltest Du auch.

Ah ok. Dann lag ich mit meiner Antwort nicht richtig. Danke für die Aufklärung. So lernt man auch wieder was dazu.^^

Du kannst es auch x-mal einschicken, ohne einen Anspruch auf Wandlung zu haben. Dieses Anspruch erlangt man nur, wenn es dem Hersteller nicht gelingt, EINEN (also immer den gleichen Fehler) nach zwei Reparaturversuchen nicht zu beheben.

Je nach Gerät und Schaden wird häufig gar nicht versucht zu reparieren, sonder der Kunde erhält ein neues Gerät, weil sich das für den Hersteller preiswerter ist.

Bei Samsung ist es definitiv 2x. Steht immer in den AGB bzw. Garantiebedingungen des Hertellers. Lesen!

Für die Länge gibt es keine festen Zeiten.

Bei großen Herstellern sollte man eigentlich sein Gerät zurück erhalten oder ein neues Gerät bekommen.

Asus auch so. Die haben auch einen Sitz in Deutschland.

Ich habe meinen Fernseher von Samsung 2x eingeschickt. Nach dem 2. Mal bekam ich den vollen Kaufpreis wieder.