Garantie auf Modeschmuck?

3 Antworten

Obwohl es hier schon mal steht, versuche ich es mal knapp und umgangssprachlich:

Die Kundin hatte insofern unrecht, als dass sie mit der Garantie anfing. Die hat damit nichts zu tun. Recht hatte sie allerdings, wenn sie darauf besteht, dass eine Ware mindestens ein halbes Jahr lang halten muss - will der Verkäufer nicht umtauschen oder erstatten, muss er nachweisen, dass der Schaden Schuld der Kundin ist.

Nach dem halben Jahr bis zum Ablauf von insgesamt 2 Jahren nach Kauf kann man immer noch drauf bestehen, dass umgetauscht (oder der preis erstatten wird), muss dann aber als Kunde nachweisen, dass der Schaden am Produkt liegt und nicht selbst verursacht ist.

Das ist auch unabhängig davon, was ein Laden für sich selbst festlegt, das ist eine gesetzliche Bestimmung.

Und mal ganz am Rande: Wenn sich jemand diesen Billigkram kauft, dann erwartet er kein Platin mit Rubin im Facettschliff. Kaputtgehen ist nach 2 Monaten aber kein Risiko, dass man sich mit einkaufen muss.

Gewährleistung gilt ein halbes Jahr, danach gilt die Beweislastumkehr

Droitteur  13.08.2014, 10:14

Zwei Jahre gibt es die Gewährleistung, die "Beweislastumkehr" gilt beim Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate.

Wenn es normal ist, dass Modeschmuck nach zwei Monaten kaputt geht, ist ja alles in Ordnung - aber ich halte das eher nicht für normal. Ist ja immer noch ein Schmuckladen und kein Kaugummiautomat. Bedeutet grob gesagt, dass man die schlechte Produktion des Ohrrings als Mangel sehen kann - das hat dann natürlich nichts mit einem freundlichen Umtausch zu tun.

Dass die Anwältin meint, es gebe keine zwei Jahre Garantie, ist nicht falsch; Garantie ist eben etwas anderes als Gewährleistung.

Hi, ich denke, du hast da ganz richtig gehandelt. LG Korinna