Garagentor beschädigt - welches bereits erhelbliche Vorschäden hatte - muss den Neuwert zahlen?

10 Antworten

Selbstverständlich bist du laut BGB zum Schadenersatz, sogar in unbegrenzter Höhe verpflichtet.

Im Haftpflichtbereich ist man zum Ersatz des Zeitwertes, auch Wiederbeschaffungswert zum Schadenzeitpunkt genannt, verpflichtet.

Laß deinen Kfz-Versicherer den Schaden komplett abwickeln und zahle anschließend die Summe zurück. Somit ersparst du sowohl Streit als auch die Hochstufung!

Es muß nur der Zeitwert erstattet werden.
Das Einfachste und Nervenschonenste ist:
Lass das Deine Kfz Versicherung regeln, denen kannst Du ja den Vorzustand in der Schadensmeldung schildern.
Die wird dann regulieren ggfls. einen Gutachter hinschicken.
Und danach entscheidest Du ob Du den Schaden selber bezahlen willst oder nicht.
Wenn Du ihn selber bezahlst geht kein Schadensfreiheitsrabatt verloren.
Das Verfahren hat den Vorteil, dass Du Dich nicht selber mit dem Nachbarn über seine Ansprüche rumschlagen mußt.

Der Versicherung melden! Darauf hinweisen, dass erhebliche Vorschäden, die schicken dann jemanden hin.( Viele Versicherer haben eigene Gutachter/Regulierer, die kosten gar nichts) Regulieren nach den gesetzlichen Gegebenheiten.Sie ersetzen der Versicherung den Aufwand, wenns es sich für Sie rechnet. Auch Teilzahlung ist möglich mit freundlichen Grüßen JR0903

Normalerweise brauchst Du nur die Reparatur "Deines" Schadens (Ausbeulen + Lackieren des Tores) zu zahlen. Sollte dies nicht möglich sein, weil z.B. schon zu viele Vorschäden vorhanden sind, würde ich von einem Sachverständigen "Deinen" Schaden schätzen lassen.

In der Praxis würde ich mich nun an Deine eigene Kfz-Versicherung wenden. Und den Fall schildern. In der Regel schicken die einen eigenen Sachverständigen vorbei, der den Schaden schätzt. Wird der Schaden dann durch die Versicherung bezahlt - Du kannst Deiner eigenen Versicherung diesen Schaden später immer noch aus eigener Tasche bezahlen / ersetzen. Dadurch wirst Du später nicht höher in der Prämie eingestuft.

Was zu zahlen ist abzüglich Vorschäden ermittelt im Zweifelsfall ein Gutachter, wenn deine Versicherung Ansprüche des Nachbarn als ungerechtfertigt einstuft, wird sowieso ein Gutachten benötigt.