Garagenbau in Autobahnnähe

6 Antworten

Hallo, ja, von Autobahnen gilt wie z.B. auch von Landstraßen und Bahnlinien v.a. aus Lärmschutzgründen ein Mindest-Abstand zum Bauen, der wie Dein Nachbar sagte bei Euch durchaus mind. 40m sein kann. Dies müsste allerdings alles im Bebauungsplan stehen. Wenn Du selbst nicht mehr über Euren Eigenen Lageplan vom Bau verfügst, wo diese Linie ja auch drin stehen müsste, sonst zumindest auch im sog. "Bauteppich" enthalten, wirst Du dies immer nur beim Bauamt erfahren, hilft nichts. Diese Linie gilt auch für Nebengebäude. Auch ob sich durch den Bau der Lärmschutzwand evtl. daran etwas geändert hätte, erfährst Du auch nur dort und nirgendwo anders! LG 

Keine Ahnung, ob es solche Gesetze gibt - aber es gibt (gerade in Deutschland) kein Gesetz ohne Ausnahmen! Wenn "nur" Leitplanken vorhanden sind, kann ich mir die 40m - Grenze gut vorstellen: falls da ein LKW durchbricht, sollte er nicht direkt in eurem vollgetankten Auto landen, und auch Rettungskräfte müssten möglichst freien Zugang haben. Dass das mit einer Schallschutzmauer anders geregelt ist, halte ich aber für wahrscheinlich. Also erst mal inoffiziell nachfragen, ob ihr dort bauen dürft, und wenn nicht, Anwalt fragen zwecks Sonderregelungen. Oder Carport - da sind die Gesetze glaube ich lockerer!

Wer als erstes erklärt, dass er keine Ahnung hat, braucht zum zweiten eigentlich nichts mehr zu verbreiten!!

Derartige Schutzabstände stehen im Bundesfernstraßengesetz. Sie können nur durch Festsetzungen eines Bebauungsplanes reduziert werden. Also Bebauungsplan besorgen (Kopie bei Gemeinde/Stadt) und dort nachschauen, ob Garage an dem von Euch gewünschten Standort zulässig ist.

Auf die Gemeinde fragen gehen, dauert 10-30 Minuten umd man weiß ganz genau Bescheid von wo, bis wo und oder dort schonmal gar nicht.

ob der Abstand nun 40 Meter beträgt weiß ich nicht.

und in 1 Meter-Schritten mal grob abgehen, geht nicht?:-)