Garage, Keller, Arbeitszimmer steuerlich absetzen?

6 Antworten

Ich halte es prinzipiell für nicht gerecht, aber auch ich konnte das Arbeitszimmer weiterhin steuerlich absetzen. Keller und Garage lassen sich nicht absetzen, es sei denn sie sind offizielle Gewerberäume.

Wieso nicht gerecht ? Mit dem was nach den ganzen Abzügen und Steuern überbleibt muss ich privat zahlen damit ich überhaupt daß Gewerbe ausführen kann ? Früher stand in der Garage unser Auto und der Keller war auch mal für was anderes gedacht

Wenn Du Deine gesamte Erwerbsttätigkeit aus dem Haus heraus ausführst, kannst Du die anteiligen Kosten aus Unterhalt und Afa in Deine GuV aufnehmen.
Du hast ja nun nicht viel über Dein Geschäft geschrieben. Wenn Du bilanzierungs- oder umsatzsteuerpflichtig bist, solltest Du tatsächlich einen Steuerberater konsultieren. Bei Umsatzsteuerpflicht könntest Du nämlich evtl. auch noch einen Teil der Vorsteuer für das Eigenheim geltend machen. Da würde es sich vielleicht sogar lohnen freiwillig zur Umsatzsteuer zu optieren. Die Berechnung der Vorsteuerberichtigung ist aber nicht ganz einfach und sprengt diesen Rahmen.

Anteil der genutzten Flächen berechnen und den gleichen Prozentsatz von den Kosten für das Haus steuerlich ansetzen.

Lass Dich mal von einem Steuerberater informieren

Na ja, hier stellt man ja Fragen. Nun hoffe ich daß jemand HIER etwas weiß was mir hilft anstatt mich an Google und Steuerberater zu verweisen. Lieben Gruss

Habe gelesen das es hierzu neue Gestze gibt, mal googeln.