Garage kaufen nur in Verbindung mit Eigentumswohnung?

2 Antworten

Das hängt sicherlich von den Verträgen der Eigentümer untereinander ab. Wenn diese nicht zustimmen wird das nichts. Davon abgesehen solltest Du dir darüber klar sein dass auch ein Garagenbesitz alleine dann alle Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft anteilig übernimmt. Darüber nachzudenken und sich die Protokolle des letzten Jahres zumindest der Versammlungen vorher durchzulesen ist bestimmt sinnvoll. 

Wenn die Garage in der Teilungserklärung einzeln ausgewiesen ist, dann ist das ohne weiteres möglich - und wird auch oft gemacht. @dawala hat in sofern Recht, dass Du damit natürlich der Eigentümergemeinschaft beitrittst. Dabei muss man sehr sorgfältig auf die Teilungserklärung und die darin enthaltenen Kosten schauen. Sonst kann es sein, dass Du anteilig die Heizung mitreparierst oder den Aufzug oder ... Diese Erklärungen werden nämlich leider oft von Meerschweinchen gemacht.