Garage, die ans Haus grenzt, abreißen.

3 Antworten

Das muss genehmigt werden und vom Bauamt ueberprueft werden, ob der Abriss statischen Einfuss auf ein angrenzendes Gebaeude haben wuerde

Abbrüche sind baugenehmigungspflichtig. Bauanträge dürfen nur die nach Landesbauordnung zugelassenen "bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser" zur Prüfung vorlegen. Und der muss die örtlichen Verhältnisse, die Statik und Deine evtl. Verpflichtungen gegenüber dem Nachbarn genau untersuchen und klären.

Bei GF kann Dir niemand seriöse und fachgerechte Antworten geben, da niemand die örtlichen Verhältnisse kennt. Und "die Bauämter" sind unzuständig, siehe meinen Tipp:

http://www.gutefrage.net/tipp/muendliche-auskuenfte-von-bauaemtern-zu-fragen-des-oeffentlichen-baurechts