Gaaannnzzzz kurzes Halten auf dem Behindertenparkplatz?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Naja, solche Menschen trifft man überall. Reg dich bitte nicht darüber auf und vergiss es einfach.

Natürlich sollten die Behindertenparkplätze für Behinderte freigehalten werden. Das versteht sich von selbst.

Wenn sich die Geschichte jedoch wie bei dir verhält, halte ich es für in Ordnung. Du hast das Auto nicht verlassen, hast niemanden behindert und bist sofort wieder weggefahren.

Rechtlich ist die Sache nicht eindeutig geregelt. In aller Regel verstehen die Ordnungshüter keinen Spass und bei mehr als 3 Minuten ohne Behindertenausweis ist es dann klar rechtswidrig. Im hier vorliegenden Fall dürfte es im Streitfall auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen, bei der die individuellen Umstände maßgebend sind, die bei entsprechender Würdigung aller Fakten zu deinen Gunsten ausgehen müsste.

Jedenfalls hast Du Dich nicht falsch verhalten, höchstens diesem Gutmensch hättest Du evtl wo hintreten sollen oder den wegen Beleidigung anzeigen sollen. Man darf auf Behindertenparkplätzen halten, man hält solange man nicht länger als 3 min steht oder das Fahrzeug verlässt. Das Fahrzeug verlassen ist erst der Fall wenn es unbeaufsichtigt gelassen wird. Sonst dürften ja rigoros Knöllchen verteilt werden wenn man zum Parken zu einem entsprechenden Parkscheinautomat geht um sich da ein Parkschein zu holen. Bezüglich der 3 min gibt es noch die Ausnahme auch länger stehen zu bleiben wenn man das Fahrzueg ent- oder beläd. Wenn der Fall eintritt warum man da nicht stehen darf hat man die Stelle halt zu räumen.

Ich nehme an der war einfach ein fustrierter Idiot der ein verkorkstes Weihnachten hatte und seine Laune irgendwo abgelassen hat. Sowas begegnet mir tagtäglich, das beste Verhalten ist gar nicht darauf einzugehen. Schon der Versuch zu erklären wie es dazu kam dass Du Dich so verhälst war zu viel. So Leute muss man stehen lassen und wenn sie Einen nicht in Ruhe lassen wegen Nötigung oder Beleidigung anzeigen.

Anton96  28.12.2013, 18:40

Die Regelung mit dem Be- oder Einladen gilt definitiv nicht für Behindertenparkplätze.

Das Halten ist erlaubt, das Parken nicht! Es parkt wer sein Auto verlässt! (Ob natürlich 3 Sek Becherwegwerfen Fahrzeug verlassen bedeutet kann sich jeder mit gesundem Menschenverstand selber überlegen!)

Desweiteren spielt es eine Rolle, ob sich das ganze auf öffentlichem oder privatem Grund abgespielt hat! Denn wenn es ein privater Parkplatz (Lidl, Aldi usw.) war, dann können die Herren in grün gar nix machen. Das Einzigste was den Gutmenschen übrig bleibt ist sich beim Grundstückseigentümer oder dessen Mieter zu beschweren. Der kann dann dem "Bösewicht" Hausverbot erteilen. Dann kommen die Herren in grün wieder ins Spiel...

RubberDuck1972  28.12.2013, 06:44

Die "Herren in grün" sind heute außer in Bayern "Herren in blau". Und es sind nicht nur Herren. [http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeiuniform_%28Deutschland%29]

Vieri884  28.12.2013, 18:31
@RubberDuck1972

Oh, hallo Frau Schwarzer!

Nach dem ich aus Bayern komme, sinds und bleibens bei mir die "Herren in grün"! Überall ständig die weibliche Berufsbezeichnung mit anzugeben ist sowas von nervtötend.

Wenn ich wegen jedem Vorfall ähnlicher Art gleich 'ne Frage schreiben würde, käme ich aus dem Getippsel gar nicht mehr raus :))

Du warst im Recht, das weißt Du ja auch. Ehrlich gesagt beruhigt es mich fast, dass es noch Leute gibt, die den Mund aufmachen. Auch wenn das in diesem Fall überzogen war. Vllt hat er nicht gesehen, dass Du nur ganz kurz geparkt hattest.

Die Sache ist doch ganz klar. Außer unseren Ordnungskräften hat Dich niemand zurecht zuweisen. Das ist eindeutig eine Befugnisüberschreitung dieses "Gutmenschen" Du kannst ihn dafür anzeigen. Das ganze nennt sich "Maßregelung" ich habe es in irgendeinem Gesetzt / Verordnung mal gelesen, weiß aber nicht mehr wo. Jedenfalls steht das sinngemäß geschrieben" Kein Bürger hat das Recht einen anderen Bürger zu maßregeln ... "

JotEs  28.12.2013, 07:10

Das ganze nennt sich "Maßregelung"

Du meinst vermutlich "Amtsanmaßung" (§ 132 StGB). Dort heißt es:

§ 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das liegt hier aber nicht vor. Jemand anderen darauf hinzuweisen, dass er sich falsch verhält, ist nicht verboten.

Kein Bürger hat das Recht einen anderen Bürger zu maßregeln

Eine gesetzliche Vorschrift diesen Inhaltes ist mir unbekannt.

Trebuchet  29.12.2013, 15:30

Transalp, da bist Du aber auf dem Holtzweg.

Anton96  29.12.2013, 16:59

Lieber TansalpTom wo hast du den den Schwachsinn her? Wie soll dann einer der auf dem Parkplatz parken darf einen Falschparker auffordern den Platz zu räumen? Man darf als Privatperson sogar noch ganz andere Dinge.