G25 Untersuchung

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Hallo, in deinen Arbeitsvertrag steht sicherlich, dass du dich einer Einstellungsuntersuchung unterziehen musst. Die G25 ist eine Untersuchung, wo die Eignung bei Fahr- und Steuertätigkeiten geprüft wird. Es gibt dann noch andere Untersuchungen, die bei Bedarf durchgeführt werden ( G41 Arbeiten in Höhe, G26 Arbeiten unter Masken usw.) Rein rechtlich brauchst du dem Arbeitgeber keine Ergebnisse mitzuteilen, auch der Arzt darf es nicht. Du trägst jedoch als Arbeitnehmer die volle Verantwortung für dei Handeln. Stürzt du aus 4 Meter Höhe vom Container und es stellt sich heraus, dass du nicht höhentauglich bist, dieses Untersuchungsergebnis dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt hast, hast du ein großes Problem. Stimmst du einer Einstellungsuntersuchung zu, im Arbeitsvertrag, eventuell auch nachfolgenden Eignungsuntersuchungen in regelmässigen Zeitabständen musst du sie auch machen. Eventuell gibt es in deiner künftigen Firma auch Betriebsvereinbarungen bzw. im Tarifvertrag steht etwas. Auch Drogentest ist möglich, wie gesagt alles freiwillig.

Es geht in erster Linie darum, eine Drogenabhängigkeit auszuschliessen. Diese Untersuchung ist zwingend vorgeschrieben. Es gibt aber auch noch andere Erkrankungen die bei einem Berufskraftfahrer problematisch werden können (Diabetes zum Beispiel). Bei einem HIV-Test muß Du aber einverstanden sein, das kannst Du verweigern.

LA

Bei uns in der Firma haben wir auch eine G25 Untersuchung, bis zum 50zigsten alle 3 ab dann alle 2 Jahre, dort wird das Gehör Blutdruck auf Farbenblindheit Sehstärke und noch ein zwei andere Sachen untersucht, dazu gehört auch das Blutabnehmen dazu. Ich glaube nicht wenn du dort anfangen willst, das du um eine Blutentnahme herumkommst. Wenn du nichts zu verbergen hat, sollte es ja kein Problem sein, das du dir etwas Blut abnehmen lässt. Ansonsten fällt mir auch nichts anderes ein.