FWD zu SaZ?
Hallo Kameraden und Kameradinnen, Leute externer Seite.
Ich habe mich heute gefragt wie das mit den Gesetzten in der BW aussieht.
Derzeit bin ich FWD 23 mein Antrag zum SaZ ging soweit durch nun kommt bald der Wechsel.
Jetzt die Frage zum Recht.
Laut WSG (Wehrsoldgesetzt) gibt es für FWD 2 Besonderheiten zum Ende dieser Tätigkeit. "besondere Entschädigung" (Weihnachtsgeld) sowie "Entlassungsgeld".
Jetzt ist die Frage die mich beschäftigt, bekommt man diese Zahlungen die einem FWD laut gesetzt zustehen auch, wenn man ein Laufbahnwechsel anstrebt. Sprich zum SaZ ernannt wird?
Weil logischerweise beendet man damit ja seine FWD Zeit und ist anschließend Verpflichtet und wird unter einem neuen gesetzt geführt (SG).
Wöde toll wenn einer von euch damit Erfahrung hat und mich aufklären könnte.
MfG und danke im voraus.
2 Antworten
Du bekommst natürlich kein Entlassungs- oder Übergangsgeld, weil du ja die Streitkräfte nicht verlässt. Das 13. Gehalt gibt es schon lange nicht mehr, es wird auf die Monate aufgeteilt.
Natürlich wirst du dann auch wie ein SaZ geführt...
Das 13. Gehalt wird bei SaZ auf die Monate aufgeteilt das ist richtig aber nicht bei FWD. Sonst würden die Infos die dazu vorhanden sind nicht existieren, oder? Sind schließlich 20euro Pro Monat die man ja erst nach dem Beenden des FWD bekommen würde. Oder seh ich das falsch?
Du wirst wie ein SaZ geführt... nicht wie ein FWDler ganz einfach... verlässt du die Bundeswehr nicht, bekommst du auch kein Entlassungsgeld... was ist daran so schwer zu verstehen?