Fußraumbeleuchtung im Auto
Hallo Community,
ich weiß, dass diese Frage schon öfter gestellt wurde, jedoch ist es schon länger her und die Antworten waren nicht befriedigend.
Ich möchte in mein Auto eine blaue Fußraumbeleuchtung einbauen, die nicht über die Tür oder die Zündung geregelt wird. Es ist ein einfacher Ein-Aus-Schalter am Kabel verbaut.
Ist es in Deutschland erlaubt eine Fußraumbeleuchtung (es geht mir nicht um eine Unterbodenbeleuchtung) in seinem Auto zu haben?
Wenn ja, darf sie auch während der Fahrt ein sein (sie blendet natürlich weder mich, noch andere Verkehrsteilnehmer)?
Es wäre sehr nett, wenn ihr mir die Frage nicht nur mit einem "Ja", "Nein", oder einem "Mach es einfach und schalt sie schnell aus, wenn du angehalten wirst" zu beantworten, sondern noch zusätzlich eine Gesetzesgrundlage nennen würdet.
Vielen Dank schon mal :)
5 Antworten
Du hast ja eine Fahrzeuginnenbeleuchtung (oder zumindest hat das ziemlich jedes Auto serienmässig). Also ist es erlaubt im Innenraum eine Leuchte zu haben! Je besser oder teurer oder nobler ein Auto ist um so mehr Leuchten sind da drin um auch verwinkelte Stellen auszuleuchten. Ich hab es auch schon bei irgendeinem Fahrzeug gesehen, dass da Serienmässig Fussraumleuchten waren die mit der Innenbeleuchtung mit angegangen sind. Die Innenraumleuchte kann man auf Dauer-an stellen, ist nachts für die meisten Fahrer störend aber nicht verboten. Dann darfst Du auch Deinen Fussraum beleuchten. Im Fall einer Kontrolle würde ich es trotzdem ausschalten. Die Polizei überlegt sich dann bloss ob Du das brauchst um da unten was illegales das man von aussen nicht sehen soll machst.
Und so lang es nicht blau nach aussen leuchtet hat dies Niemanden zu interessieren. Er will ja den Fussraum beleuchten, das würde nicht nach aussen strahlen.
in alle lkw, von denen ich absehen konnte, dass ich längere zeit damit herumfahren würde, habe ich mir eine blaue innenbeleuchtung eingebaut und in vielen jahren niemals probleme mit der polizei bekommen. es war mir immer eine große hilfe auf langen nächtlichen touren und im gegensatz zu fahrzeugen OHNE diese beleuchtung bin ich NIEMALS während der fahrt eingeschlafen.
Kann man nicht besser erklären:
"Innenbeleuchtungen sind keine lichttechnischen Einrichtungen i. S. d. § 49 a StVZO. Nach derzeitigem Rechtsstand steht einer farblichen Gestaltung insofern nichts entgegen. Sie kann auch während der Fahrt eingeschaltet sein, solange der Fahrer in seiner Sicht nicht beeinträchtigt wird und ein sicheres Führen auch unter den Voraussetzungen des § 17 StVO gewährleistet ist. Zu beachten ist aber, dass die Anbringung der Innenbeleuchtung so zu erfolgen hat, dass die Lichtaustrittsöffnungen nicht nach außen weisen, womit das Signalbild beeinträchtigt wird oder andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden könnten. Auch ist die Intensität der Innenbeleuchtung zu berücksichtigen."
Ja, mach es . Wenn die Schmier kommt schnell aussschalten! Aber eines ist wichtig: keinesfalls in blau!! Ausserdem sollte sie so montiert sein, daß man sie nicht sieht. es gibt doch diese LED-Streifen, selbstklebend. Die sind ganz gut....
Danke für die Antwort.
Gerade solch eine Antwort wie "Wenn die Schmier [?] kommt schnell ausschalten!" wollte ich vermeiden. Dadurch sagst du mir, ja mach es, aber es ist verboten.
Warum kein blau?
Es sollte so montiert sein, dass man sie nicht sieht? Wozu baue ich das dann ein :D
KLAr ist das erlaubt, auch während der fahrt, weil es nicht ablenkt. Ich überlege, gerade wie zu realisieren, das ist leicht ein Kabel abzuzweigen hinter der Verkleidung, aber aber es muss was sein, was immer bei laufender Zündung funktioniert aber nicht sicherheitsrelevant ist: Keine Ahnung musst du eine Werkstatt machen lassen. Schalter kannst frei nach Gusto irgendwohin bauen lassen. Am simpelsten natürlich Zigarettenanzünder! Dafür gibts auch Lampen
Danke für die Antwort.
Das mit der Realisierung ist gar kein Problem. Ich würde die Beleuchtung über den Zigarettenanzünder mit Strom versorgen.
Dann mach das so ! ist erlaubt, kein EIngriff in die Bord-Elektronik, musst du nicht eintragen lassen. Obwohl ich immer noch nicht weiß wozu...
@ findetsciele kannst du lesen er will ne blaue beleuchtung!! allein die lampen sind sind nicht in der stvzo erlaubt!!!!!
ach er meint eine Unterbodenleuchte??? Ich dachte er meint einfach Licht im Fußraum (bei den Pedalen)? Deswege fragte ich ja : Was soll das nützen?
Klar da hast du Recht - die Unterbodenbeuchtung ist während der Fahrt verboten!
ok sry wegen ,meiner wortwahl
hä? In meiner Frage steht doch, dass ich keine Unterbodenbeleuchtung sondern eine Fußraumbeleuchtung haben möchte
Na dann habe ich ich dich doch zuerst richtig verstanden! Dann habe ich mich durch andere kirre machen lassen: Wie ich zuerst sagte: Du darfst den Fussraum beleuchten wie du möchtest! Hauptsache die Pedale werden nicht beeinträchtigt!
Hallo. Ich habe es bei ihr von der Beleuchtung am Aschenbecher abgezweigt mit ner Sicherung dazwischen. Habe flexibele LED klebe leisten genommen die dezent blau leuchten. Hatte auch noch nie Ärger mit der Polizei.
er wilöl aber das die während der fahrt blau leuchten