Fußgänger anhupen wenn er ohne zu schauen langsam eine Straße überquert?

5 Antworten

Als Warnung ist es in Ordnung, als bloße "Ermahnung" (die berühmte Verkehrserziehung) nicht.

meinst du quer rüber oder bei einer kreuzung entlang des verkehres die die autos beim abbiegen stören?

oder bei einer kreuzung entlang des verkehres die die autos beim abbiegen stören

In diesem Fall haben die Fußgänger in der Regel Vorrang. Wer da stört, sind dann höchstens die Autofahrer.

Nein quer über eine Hauptstraße. Dass Fußgänger beim Abbiegen Vorrang haben ist mir bewusst.

Du darfst innerorts Hupen, wenn du dadurch auf eine Gefahrensituation hinweisen willst und genau das trifft bei dir ja zu.

Du darfst aber nicht Hupen, wenn du dem anderen zB klar machen willst, dass du jetzt zum Überholen ansetzt.

Als nach den Umständen gebotenes Warnsignal ist das erlaubt, als Drohgebärde oder Erziehungsmaßnahme nicht

Gut, dass wir nicht nebeneinander sitzen! Sonst kommen wir noch in den Verdacht, voneinander abzuschreiben! (:-))
'Synchron-Beratung' ...

Da würde ich höchstwahrscheinlich hupen, um den Fußgänger auf die Gefahrensituation aufmerksam zu machen.