Fußboden in vermieteten Haus -was kann ich absetzen

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Werbungskosten sind im Jahr der Anschaffung vollständig absetzbar. Ansonsten die bereits genannten 15% innerhalb der ersten 3 Jahre beachten.

Grundsätzlich ist die Fußbodenerneuerung Erhaltungsaufwand und damit sind diese Aufwendungen Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung. Diese können "sofort" abgesetzt werden oder auch über bis zu 5 Jahre verteilt werden.

Abgrenzungsprobleme gibt es bspw. bei Erweiterungen oder Aufwendungen, die für eine "wesentliche Verbesserung" des Gebäudes sorgen.

Allerdings muss man beim Renovieren in den ersten drei Jahren nach Anschaffung aufpassen, denn wenn diese Kosten 15% der Anschaffunggskosten übersteigen, dann sind diese als anschaffungsnahe Herstellungskosten mit dem Gebäude zusammen abzuschreiben (vgl. § 6 Nr. 1a EStG).

Das solltet ihr am besten einen Steuerberater fragen.

Wende dich am Besten an einen Steuerberater oder einen guten Steuerberater-Hilfeverein. Die können dir dann genau ausrechnen, was für dich die Beste Lösung ist!

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