Fußballverein: Darf mir der Verein einen Spielerpass aushändigen, wenn kein Beitrag geleistet wird?

4 Antworten

Der Verein muss dir den Pass ja nicht aushändigen, wenn du spielen willst. Der Pass ist Eigentum des Vereins.

Um einen Spielerpass zu haben, ist es Voraussetzung, dass man Mitglied im Verein ist. Wenn du bzw deine Eltern eine gültige Beitrittserklärung unterschrieben hast, dann bist du Mitglied. Nur weil man die Beiträge nicht zahlt, scheidet man nicht automatisch als Mitglied aus. Es liegt vielmehr beim Vorstand, ob er dich wegen fehlender Beiträge von der Mitgliederliste streicht. Es ist durchaus auch möglich, dass der Verein es toleriert, wenn nicht gezahlt wird und deine Mitgliedschaft trotzdem bestehen lässt. Regelungen dazu müsste es in der Satzung geben.

Wenn er deine Mitgliedschaft löscht, darf er dich auch nicht mehr spielen lassen, denn ohne Mitgliedschaft erlischt die Spielberechtigung. Ohne Mitgliedschaft besteht auch kein Schutz durch die Sportversicherung.

Allerdings bekommen es weder der Fußballverband noch der Landessportbund (wegen der Versicherung) überhaupt mit, dass du nicht mehr Mitglied bist. Falls dir was passiert und der Verein für dich eine Unfallmeldung abgibt, wird auch die Versicherung gelten. Der Landessportbund bzw die Versicherung hat nicht die Daten aller Mitglieder. Die Verantwortung dafür liegt beim Verein.

Ich kenne den Grund für die Frage nicht, aber wenn du Zweifel hast, kannst du den Verein ja fragen.

Fr4g3pl4g3 
Fragesteller
 15.09.2015, 21:31

Vielen Dank, diese Antwort hat mir das ganze sehr gut erklärt und mein Trainer hat nach seinen Recherchen gleiches rausgefunden!

Hier muss man die Grundsatzdokumente genau lesen:

- Satzung

- Beitragsordnung

- Finanzordnung

- sonstige Ordnungen und Regelwerke des Vereins.

Ggf. spielen noch Dinge des Landesverbandes mit rein.

Es ist durchaus denkbar, daas beim Fehlern der Wirksamkeitsvoraussetzung der Mitgliedschaft alles darauf Aufbauende entfällt.

Günter

Fußballverein: Darf mir der Verein einen Spielerpass aushändigen, wenn kein Beitrag geleistet wird?

Entscheidend ist, was in der Vereins-Satzung steht, bzw. der Vereinsvorstand entscheidet.

Nein das hat damit erstmal nichts zu tun. Das ist ja eine Sache zwischen Verein und dir. Wenn der Verein damit klar kommt, bist du trotzdem spielberechtigt etc 

Fr4g3pl4g3 
Fragesteller
 15.09.2015, 10:57

muss der Verein mir in diesem Fall auch den Versicherungsschutz bei Verletzung während des Spielbetriebs gewährleisten?