Fußball - was ist Unfall, was ist kein Unfall?

9 Antworten

Hoi.

Es kommt ganz eindeutig auf die Vertragsbedingungen deiner Versicherung an:

  • ist Eigenbewegungsschaden versichert
  • gab es Vorschäden an der Sehne
  • hast du einen Dauerschaden erlitten

"Der Versicherer muss einen Schaden nur übernehmen, wenn das Geschehnis seiner "Unfalldefinition" entspricht. Laut Versicherungsvertragsgesetz braucht es dazu ein "plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis". Stolpert der Jogger über seine Füße oder reißt dem Fußballer auch ohne gegnerisches Foul ein Seitenband, zahlt der Versicherer nicht. Der Unfall muss per Definition außerdem unfreiwillig geschehen sein.

Der Versicherer muss nur zahlen, wenn in drei Jahren nach dem Unfall keine Heilung zu erwarten ist. Unabhängig von der Genesungschance übernehmen die Anbieter nur die Rettungskosten oder das Krankenhaustagegeld - je nachdem, was vertraglich vereinbart wurde. Das wird von einigen Kunden missverstanden. "Mancher ist sich nicht im Klaren, wie hoch die Voraussetzungen eines Versicherungsfalls sind", sagt Arno Schubach, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Koblenz. "Das Gefühl, rundum sorglos abgesichert zu sein, trügt."

http://www.sueddeutsche.de/geld/unfallversicherung-achtung-stolperfallen-1.2032869

bei deinem Freund gab es einen Verursacher, das wird der Unterschied sein. Schaden durch äußere Einwirkung. Bei dir ist es ganz einfach passiert. Im Kleingedruckten deiner Vers. wirst fündig.

Fußball, Ligaspiel? ist man da nicht über den Verein versichert?

Hobbytunier also nicht professionelles. Hab mir meine Versicherung nochmal durchgelesen und da steht: „als Unfall versteht man wenn man durch von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Und als Unfall gelten auch Verrenkungen von gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bänder und Kapseln sowie Meniskusverletzungen. Hinsichtlich krankhaft abnützungbedingter Einflüsse findet insbesondere Art. 21 pkt 3, sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes, Anwendung.“

mhmmm, also auch ein Riss der Achillessehne ohne fremdeinwirkung muss doch dadurch gedeckt sein, oder?

@Hugodererste170

Fußball ist ein Sport wo man sich durchaus Verletzungen zuziehen kann; auch ohne äußeren Einfluss, das wird der Grund sein.

die Begründung warum erfährst genau von der Vers.

Hab mir meine Versicherung nochmal durchgelesen und da steht: „als Unfall versteht man wenn man durch von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. 

Und als Unfall gelten auch Verrenkungen von gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bänder und Kapseln sowie Meniskusverletzungen. Hinsichtlich krankhaft abnützungbedingter Einflüsse findet insbesondere Art. 21 pkt 3, sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes, Anwendung.“

mhmmm, also auch ein Riss der Achillessehne ohne fremdeinwirkung muss doch dadurch gedeckt sein, oder?

Nun ja, dein Riss ist durch niemand anderem entstanden bzw. Niemand anderes war involviert. Bei deinem Freund war es ein Unfall, da dort jemand auf ihn gesprungen ist und er sich verletzt hat. Hätte die Person es mit Absicht gemach wäre es sogar Körperverletzung und dein Freund hätte die andere Person verklagt können.

Ein Unfall ist ein von außen, plötzlich auf den Körper einwirkendes Ereignis. So wie du den Vorgang schilderst, hast du dich duch eine Eigenbewegung verletzt. Dies ist in einer gescheiten Unfallversicherung mitversichert. Bei dir scheinbar nicht. Überprüfe mal deinen Vertrag.

Damit sollte dir auch klar sein, warum bei deinem Kumpel die Unfallversicherung bezahlt hat...

Hab mir meine Versicherung nochmal durchgelesen und da steht: „als Unfall versteht man wenn man durch von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. 

Und als Unfall gelten auch Verrenkungen von gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bänder und Kapseln sowie Meniskusverletzungen. Hinsichtlich krankhaft abnützungbedingter Einflüsse findet insbesondere Art. 21 pkt 3, sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes, Anwendung.“

mhmmm, also auch ein Riss der Achillessehne ohne fremdeinwirkung muss doch dadurch gedeckt sein, oder?

@Hugodererste170

Gemäß des zweiten Absatzes, ja. Damit solltest du deine Versicherung nochmals konfrontieren.

Warum machst du das überhaupt alleine? Der Vermittler der den Vertrag betreut soll dich hier unterstützen, dafür wird er schließlich bezahlt.