Funke Böller unterm Jahr Zünden?
Moin
Ich habe mir mal ein paar Funkeböller zugelegt und da steht ja, dass die P1 sind. Was heißt das jetzt? Ich kann sie ja durch das Jahr weg bestellen, aber darf ich sie auch ganzjährig legal zünden? Oder was muss ich da beachten? Ich hatte mal gehört, dass man diese Schallerzeuger zünden darf, wenn man einen Grund hat (z.B Audiotest). Muss ich sowas der Polizei mitteilen?
Danke für die Hilfe
4 Antworten
Siehe §23(3) SprengV:
Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Satz 1 findet keine Anwendung auf die Vorführung von Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen und deren Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf die Einhaltung der Frist nach Satz 1 verzichten, wenn dies aus besonderen Gründen gerechtfertigt erscheint.
Was heißt das jetzt für mich? Ich bin ja kein Scheininhaber
Böller mit P1 Zulassung sind sonstige pyrotechnische Erzeugnisse, sogenannte schallerzeuger. Sie dürfen nicht als Feuerwerk missbraucht werden. Sie sind zur Tierabwehr gedacht. Feuerwerk der Kategorie F1\2 kann ganzjährig gezündet werden sofern eine Genehmigung der Behörde vorliegt. Feuerwerk der Kategorie F3 darf ebenfalls ganzjährig gezündet werden, Vorraussetzung hierfür ist eine Genehmigung Paragraph 27 Sprengstoffgesetz. Kategorie T4 ist ausschließlich Profifeuerwehrkern vorbehalten.
p1 und t1 sowie f1 artikel kannste das ganze jahr kaufen . Und du darfst es auch zuenden
Ausnahmegenehmigung, für Hühner vertreiben, oder an Silvester zünden (Ja ich weiß P1, aber juckt keinen an Silvester
Ja ab 31.12 0.00 h darfst du Böllern.
Wenn du keinen Ärger willst lass es normal angehen. Du wirst auch mal älter.
Mit Gruß
Bley 1914
So eine Antwort ist leider nicht zielführend. Mir geht es um die rechtlichen Eckpunkte bei P1 Feuerwerk. P1 ist kein normales Silvesterfeuerwerk