Fugen im Bad undicht - Vermieterpflichten?

5 Antworten

dein vermieter sollte eien fachfirma bestellen, die das bad renoviert.

wenn die fugen undicht sind, reicht es neu zu verfugen oder man erneut gleich alle fliesen, wennd er schaden darunter behoben ist.

im übrigen kann der vermieter die kosten dafür von der steuer absetzen, was man sich nciht als vermieter entgehen lassen sollte, wenn er es selbst macht, geht das nicht.

deshalb besteht auf die fachfirma und lasst den vermieter nicht in euer bad.

die handwerker, die ich kenne man solche arbeiten nciht slebt in ihrem eigentum.

Er muss den Zustand des Bades so wiederherstellen das es Nutzbar ist. Falls ihr auszieht, muss er wohl oder übel etwas in seine Immobilie investieren! Ansonsten wird sich wohl kein anderer Mieter finden lassen! Vielleicht könnt ihr ihn davon überzeugen?

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in sagen wir mal gebrauchsfähigem Zustand zu halten. Die hier geschilderte Angelegenheit kann man als Reparatur betrachten, für die natürlich der Vermieter aufkommen muss. Man kann den Vermieter allerdings nicht zwingen, das Bad großflächig zu renovieren oder zu erneuern, Dass das Ganze nachher recht bescheiden aussehen wird, ist eine andere Sache hat aber nur kosmetische Bedeutung.

Ich bin Verleger und bei meinen Kunden die, ich nenne es mal so, noch nicht die Zeit haben ein ganzes Bad neu zu fliesen biete ich die neue Dusche im alten Bad an. Dabei kann die Verbundabdichtung erneuert werden. Im Zusammenspiel mit farbneutralen Fliesen, einigen zu den alten Farben passenden modernen Einlegern oder Edelstahl und ggf. einer neuen günstigen Acryl Duschtasse kann man so den Imobilienwert steigern und man erhält ein Schmuckstück im alten Bad. Die Verfliesung bezieht sich dabei nur auf den Duschbereich zwischen/unter der Duschabtrennung. Das ganze sieht dann aus wie ein neues Badmöbel :-)

MiniMoo 
Fragesteller
 04.09.2012, 11:39

Klingt nach einer guten Idee. Das werde ich mal anregen, danke! =)

wenn man Fliesen abschlagen will muss man nicht vorher stundenlang die Fugen auskratzen, das zum Einen.

Ist die Dusche die einzige Möglichkeit oder gibt es noch eine Badewanne? Wenn nicht, könnt ihr die Miete mindern. Vielleicht macht das euerem Vermieter Beine.

Anderer Vorschlag: alten Fliesen bleiben dran, neue werden darauf geklebt - ihr beteiligt euch ggf. mit einem kleinen Beitrag.

MiniMoo 
Fragesteller
 03.09.2012, 15:46

Vielleicht war das ungenau von mir beschrieben: Die Fugen sollen im gesamten Duschbereich ausgekratzt werden. Abgeschlagen sollen sie am Sockel der Duschtasse werden.

guterwolf  03.09.2012, 15:58
@MiniMoo

also ausgekratzt und neu verfugen?

Der Sockel kann ja nicht so groß sein....

MiniMoo 
Fragesteller
 03.09.2012, 16:23
@guterwolf

Das Bad ist sehr groß und wurde ca.1986 so gestaltet und seitdem nicht erneuert (wir haben bloß selbst mal ein bisschen gestrichen).

Die Wände sind komplett mit beigegemusterten Fliesen ausgekleidet. Im Duschbereich sind sie auch, sowie auf dem Sockel der Duschen und in der Umrandung der Wanne, welche an die Dusche anschließt.

Ausgekratzt und erneuert sollen die Fugen an den Wänden der Dusche werden. Rausgehauen sollen die Fliesen des Sockels der Dusche werden. Da werden also neue Fliesen gebraucht.

Dann wird die Duschtasse wieder eingesetzt und dort wird neues Silikon aufgetragen.

Aber was genau tut das zur Sache?

guterwolf  03.09.2012, 19:19
@MiniMoo

ok - dann zu deiner Frage: nein, der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet deswegen das Bad zu renovieren.

Er ist aber verpflichtet, erst mal die Schadenursache bzw. den Schaden, nämlich die Feuchtigkeit in der Wand und ggf. im Fußboden zu beseitigen.