Für welchen Zeitraum gilt der Pfändungsfreibetrag?

3 Antworten

So weit ich weis wird bei der Pfändungsfreigrenzen von Monaten gesprochen.

Das wiederum bedeutet das hier §125(2) ZPO greift.

Da ich aber nicht sehr vertraut mit dem ZPO bin, bitte ich dich um etwas Geduld bis die Kollegen wieder Munter sind und die Antworten können.

Also grundsätzlich wird daß Geld nicht direkt an die Gläubiger abgeführt! Es wird lediglich auf ein Unterkonto gebucht wo es ca 3 Monate verweilt. Warum? 

Nehmen wir an, man hat einen Freibetrag 1200 Eur. Sollten nun Einnahmen i.H.v. 1400 Eur innerhalb eines Monats eingehen, dann werden die überschüssigen 200 Eur auf ein Unterkonto gebucht. Sollte man nun innerhalb von 3 Monaten weniger Einnahmen haben als man als Freibetrag hat, so wird die Differenz vom Unterkonto ausgeglichen . 

Beispiel. Wir hatten ja 200 Überschuss. Im nächsten Monat bekommst nur 1000 Eur Gehalt. Dann bekommst du die Differenz zu deinem gesetzlichen Freibetrag wieder aufs Konto. Sprich die 200, die du ausm Vormonat als Überschuss hattest.

Solltest du noch Guthaben aus dem Vormonat haben ist daß glaube ich nicht schlimm. In dem Fall einfach mal bei der Bank anrufen. Diese Informationen können die am Telefon rausgeben, da es sich ja um ne Grundsätzliche Verfahrensweise handelt.

Hoffe ich konnte ein wenig helfen. 

Beste Grüße und viel Erfolg!

Nanonymos

Du hast jeden Monat deinen Freibetrag und über den kannst du verfügen,egal was an Geld rein kommt,du musst nur zusehen das du deinen Freibetrag auch jeden Monat ausschöpfst.An was du jetzt nicht ran kommst ,kannst du ab 1. Januar wieder verfügen.