für " arbeiten am Wochenende" keine Arbeitslosengeld?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo*

also das ist jetzt etwas komplizierter zu erklären, ich versuche es trotzdem mal so einfach wie möglich.

Vorweg: Keine Aufregung

Ich arbeite mit Beispielen.

Also, wenn "jemand" Anspruch auf Arbeitslosengeld (=ALG) hat, wird geschaut was er in den letzten 12 Monaten an versicherungspflichtigen Gehalt bekommen hat.

Versicherungspflichtig ist in diesem Fall das Gehalt, was** zum letzten Tag** des Arbeitsverhältnisses auch schon abgerechnet war.

Dazu ein Bsp.: Werde ich zum 31.10.20.11 arbeite aber mein Oktobergehalt erst am z.B. 05.11.2011 bekomme, war es zum Ende noch nicht abgerechnet und daher wird es bei der ALG-Berechnung auch nicht berücksichtigt, d.h. es fehlt später.

So, also es wird geschaut was Du die letzten 12 Monate an Gehalt bekommen hast, das auch abgerechnet war, allerdings wenn ich schreibe die letzten 12 Monate dann tatsächliche VOLLE MONATE und keine 16 Tage oder ähnlich sondern der erste Monat (von den 12 wo wir schauen was Du verdient hast) muss ein ganzer Monat sein, wenn er kein ganzer Monat war wird einfach ein der nächte Monat als "erster Monat der Berechnung" genommen (und dann sind es keine letzten 12 Monate sondern letzte 11).

So. Also schauen wir was Du in diesem Zeitraum verdient hast und das wird dann durch die Tage geteilt für die Du gearbeitet hast, keine Wochentage sondern die Anzahl der Tage.

Also wenn Du den ganzen Juli für 2000€ gearbeitet hast, heißt das: 2000 (€) : 31 (Kalendertage)

ok!

Also alles an Brutto zusammen durch die Kalendertage. Wenn Du mal UNBEZAHLTE TAGE HAST (egal in welchem Monat) werden die am Schluss einfach von den Kalendertagen (bevor geteilt wird) abgezogen, egal ob dies ein Montag oder Samstag war! Weil ein Tag ist ein Tag nach dem Gesetz.

Es geht nur um die ZAHL.

Also wenn Du im Jahr 20.000 € verdient hast und es waren 365 Kalendertage, halt einmal habe ich einen unbezahlten Urlaub genommen, also nur 364 Kalendertage, machst einfach GEHALT : KALENDERTAGE = BruttoALG

Und vom BruttoALG gehen 60% bzw. 67% (bei einem Kinderfreibetrag) auf Dein KONTO.

So. Das hat nichts mit Montag - Freitag zu tun, o.ä., sondern ob Du für jeden TAG Sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast (wie oben).

Die Aussage "ALG wird nur für die gearbeiteten Tag eberechnet stimmt auch nicht,sondern es wird für die Tage berechnet für die auch Engtelt geflossen ist.

Ich arbeite von Mo-Fr. 10h/Tag, aber mein Monatslohn umfasst den ganzen Monat, weil ich bin auch am Sa. und So. Krankenversichert, sonst muss Dich der Arbeitgeber immer wieder anmelden am Montag un am Freitag abmelden, da smacht keiner.

Ausser der AG gibt an, dass sind UNBEZAHLTE TAGE, und diese werden ja - wie oben - abgezogen. Es geht also immer um die BEZAHLTEN UND ABGEREHCNETEN TAGE und nicht um "..also am Di. haben Sie aber nicht gearbeitet.."

;-)

So. und Dein 2. Punkt hier 400€ Job etc..

Das ist ein Nebenjob und keine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, d.h. wenn er diesen Job macht, ist er weiterhin arbeitslos und bekommt Arbeitslosengeld, jedoch wird alles über 165€ angerechnet was er dort verdient, denn bis zu 165€ darf man NEBENHER verdienen, verdient man mehr bringt es nichts weil es "hinten" am ALG abgezogen wird. ..und geht der Nebenjob 15h/Woche oder mehr hast Du keinen Anspruch auf ALG, denn bei 15h/Woche beginnt die Sozialversicherungspflicht und wir stehen wir oben an den beispielen.

Und wer arbeitslos wird, bei dem wird ja nur geschaut was er Sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat und nicht was er nebenher gearbeitet hat.

So ich hoffe ich konnte Dir bissle helfen, denn wie gesagt: Es hat nichts damit zu tun AN WELCHEN WOCHENTAGEN man gearbeitet hat, sondern wie oben beschrieben.

Wenn Du dennoch mit dem Bescheid nicht einverstanden bist, leg bitte Widerspruch ein (innerhalb der ersten 4 Wochennach Bekanntgabe des Bescheides möglich).

Alle anderen Aussagen treffen nicht / kaum zu.

Das Gesetzt ist so ausgelegt, das alles definiert ist bzw. geregelt ist. Wenn Di jemand sagt "ich habe gehört" davon kannst Dir ja nichts kaufen :o)

LG

P.S.: Arbeitsamt gibt es nicht (mehr), dies nenne sich Agentur für Arbeit (wenn dann, dann richtig wa;-)

dosveena 
Fragesteller
 05.01.2012, 11:45

puh - starker Tobak aber danke für die Info. Das mit dem 400.- Job : Mein Mann bekommt gar nix mehr von der "Agentur für Arbeitslose" weil ich " zuviel" verdiene. Er ist ja auch schon m 3. Jahr arbeitslos. Zählt das denn anders mit dem 400 .- Job wenn er keine Leistungen vom AA bekommt und auch zB bei mir krankenversichert ist ?!

hode2  05.01.2012, 13:40
@dosveena

Ja jetzt muss man genau sprechen.

Wenn er seit 3 Jahren arbeitslos gemeldet ist und Sie nichts bekommen weil Sie zu viel verdienen, dann reden wir hier vom falschen Thema.

Also das hört sich an als geht es um Arbeitslosengeld II (=ALG II)??

Wenn er ALG II bekommt sind die Regelungen zum Nebeneikommen etwas anders: Grdsl heißt es "100€ Freibetrag + eine Pauschale (ist über all bissle unterschiedlich, je nach Pauschbetrag der Gemeinde ~ dann insgesamt ca. 120€..)

Also grdsl. ist es so: Wenn ein Arbeitnehmer (und Minijobbler sind keine Arbeitnehmer nach dem Gesetz) in den Topf der Arbeitslosenversicherung einzahlt - und das eine bestimmte Zeit, i.d.R 12 Monate, erst dann hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit.

Wenn keine Beiträge eingezahlt werden, z.B. bei einem Minijob (400€-Job = Minijob) oder weil er Beamter oder freiberuflich tätig ist, hat er auch keinen Anspruch.

Es geht also um die reine "hat er in den Topf eingezahlt" Sache.

Je nachdem wie lange man arbeitslos gemeldet ist und vor allem wo ist es unterschiedlich.

Wenn Sie "Agentur für Arbeitslose" schreiben, ist das hier bei mir in der Stadt eine Einrichtung der Caritas und die zahlen keine Leistungen aus.

Wie gesagt, bitte genau schildern. Die zuständige Behörde steht auf dem Bescheid oben im Briefkopf.

lenzing42  05.01.2012, 11:46

@hode2

und geht der Nebenjob 15h/Woche oder mehr hast Du keinen Anspruch auf ALG, denn bei 15h/Woche beginnt die Sozialversicherungspflicht< :

Die 15 Stunden-Regelung gibt es mindestens seit Juli 2006 nicht mehr.

hode2  05.01.2012, 13:27
@lenzing42

@lenzing42

Die 15 Stunden-Regelung gibt es mindestens seit Juli 2006 nicht mehr.

Das stimmt nicht. Wir sprechen hier vom recht "Sozialgesetzbuch III und von der Arbeitslosenversicherung"

und dieses sagt ganz klar, dass bei einer Beschäftigung ab 15h/Woche man keinen Anspruch mehr auf ALG hat. Grdsl. beträgt im SGB III ab 15h/Woche die Sozialversicherungspflicht, denn ab 3h/Tag gilt man als Arbeitsfähig (x5 Tage = 15h/Woche)

"Prinzipiell gilt: Wenn Sie mindestens 15 Wochenstunden arbeiten, sind Sie nach den Vorschriften des SGB III nicht mehr arbeitslos und können dann auch kein Arbeitslosengeld mehr beziehen."

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/Wissenswertes-zum-Thema-Nebeneinkommen.pdf

Nie gehört. Soweit ich weiß, werden nur diese Zulagen für die Wochenend- oder Nachtarbeit nicht berücksichtigt.

Vielleicht kann die Verbraucherzentrale helfen.

Das hab ich ja noch nie gehört - meines Wissens nach richtet sich das Arbeitslosengeld doch nach der Höhe des letzten Gehaltes - unabhängig von der Wochenarbeitszeit.

Früher waren das mal 60% - wie das heute ist weiß ich leider nicht.

Aber wenn die Wochenendarbeit nicht berücksichtigt werden würde, was machen dann die Leute aus dem sozialen Dienst, oder Schichtarbeiter etc.?

Pgoenixx  05.01.2012, 08:55

genauso ist es,der Arbeitslose oben,sollte eben mal besser seine Unterlagen lesen und nicht seine Frau fragen lassen,ist doch Unsinn!!

Das Alg wird aus dem gesamten Einkommen abgeleitet. Für die

WochenendsZUSCHLÄGE

werden aber keine Beiträge gezahlt. Daher fließt dieses Einkommen nicht in die Berechnung ein.

Für den 400 € Job werden gar keine Beiträge gezahlt. Wenn dieser ausläuft, ist dein Mann im gleichen Status wie vorher.

Da ist ein Widerspruch gegen den Bescheid fällig. Schon alleine aus dem Grund, da der Sonnabend eigentlich ein ganz regulärer Arbeitstag ist. Die Begründung ist - ich sage es jetzt mal ganz klar - völliger Schwachsinn.