Führungsverbot? Fingermesser von herberts

Herbertz Fingermesser - (Hamburg, Waffengesetz, Messerrecht)

2 Antworten

Bei diesem Finger Messer handelt es sich um ein Messer mit Feststehender Klinge. Diese sind bis zu einer Länge bis 12cm rechtlich erlaub! (§42a Waffengesetz)

In dem fall ist das "kleine" Ding auf jeden fall erlaubt

Gruß Benny

Sicher bin ich mir nicht aber ich glaube das darf man bei sich tragen. Ist ja kein Sprung Messer oder sowas. Klinge ist auch nicht so groß.