Führt eine Anzeige wegen sexueller belästigung/Nötigung zu Sozialstunden wenn man minderjährig ist?
Zu wie vielen?
4 Antworten
Das kann zu allem möglichen führen, je nach Schwere und Umständen der Straftat, nach Vorgeschichte des Täters usw. Sozialstunden sind eine von vielen Möglichkeiten die das Gericht hat.
Gegenfrage - glaubst Du vielleicht, dass ein derartiges Verhalten straffrei bleibt?
Wohl kaum.
Ansonsten kommt es auf das Alter des Täters zum Zeitpunkt der Straftat an und wie diese gewertet wird.
das hängt ganz von den genauen Umständen ab. Auch, ob es eine Wiederholungstat ist oder nicht.
Erst einmal führt eine Anzeige nur zu Ermittlungen.
In der Regel ja. Wie viele, bestimmt alleine der Richter. Im Wiederholungsfall ist auch Jugendstrafe möglich
Das zu bewerten ist ziemlich einfach - es bestimmt
immer der Richter.
Eben. Und der hat eine Vielzahl von Möglichkeiten. Sozialstunden, sind nur eine davon. Aber hier zu sagen; In der Regal ja, ist falsch. Und das im Wiederholungsfall eine Jugendstrafe möglich ist, ist auch völliger Blödsinn. Was sind den Sozialstunden ? Keine Jugendstrafe?
Was sind den Sozialstunden ? Keine Jugendstrafe?
So ist es, was du auch bei deinem Level an Unkenntnis
in wenigen Minuten herausfinden könntest.
Sozialstunden sind ein sog. "Zuchtmittel".
Dass bei Ersttätern "in der Regel" Sozialstunden
verhängt werden, ist nicht falsch, sondern wahr.
Und das mit der Jugendstrafe im Wiederholungsfall
auch (s. erster Absatz).
Da magst du recht haben. Jedoch ist es falsch und fatal zu behaupten, in der Regel schon. Wovon spricht der Fragesteller? Nötigung oder Belästigung? In welchem Ausmaß?
Im Wiederholungsfall Jugendstrafe? Welche? Die Antwort ist einfach falsch.
Weil sie genauso genau ist, wie die Fragestellung.
Was du da von die gibst, ist völliger Blödsinn.
Erstmals gibt es einen sehr großen Unterschied zwischen sexueller Belästigung und einer sexuellen Nötigung.
Weiter; Was passieren wird, entscheidet ein Richter. Und der hat eine Vielzahl von Möglichkeiten. Sozialstunden, sind nur eine davon. Aber hier zu sagen; In der Regal ja, ist falsch. Und das im Wiederholungsfall eine Jugendstrafe möglich ist, ist auch völliger Blödsinn. Was sind den Sozialstunden ? Keine Jugendstrafe?
Manchmal frage ich mich, wie man diesen "Expertenbutton" bekommt, wenn man so einen unreflektierten Müll von sich gibt.
100x 3-Zeilen-Schwachsinn wöchentlich posten ... führt zum Experten-Status
Sozialstunden sind keine Jugendstrafe. Bevor du so Gas gibst, solltest du dich erst mal selber schlau machen.
Und natürlich ist auch eine Haftstrafe möglich.
Das ist kein Schwachsinn. Sozialstunden werden sehr häufig auferlegt (wenn auch nicht "in der Regel"), und natürlich ist auch eine Jugendstafe möglich.
Das ist richtig, habe ich auch oben schon gesagt. Aber wenn man schon von Wiederholungsfall redet, sollte man den Strafzusammenzug mit erwähnen. Dann, wird daraus eine Strafe.
Schön rausgeredet. Wenn entsprechende Vorstrafen vorliegen, die bereits abgegolten sind, gibts nix zusammenzuziehen. Und wenn es beim ersten mal Sozialstunden gab, die keine Strafe sind, kann auch nix zusammengezogen werden. Wer hier Blödsinn redet, bist du.
Wenn du dir da mal so sicher bist.
Ganz sicher. Nach 30 Jahren Gefangenenarbeit kennt man sich ein bisschen aus.
Ah ja.... spannend. Immer nur Fachleute hier.
Wo hast du den gearbeitet ? Und nach 30 Jahren... als was hast du den aufgehört ?
Ich hab ehrenamtlich gearbeitet. Das versteht man gewönlich unter "Gefangenenarbeit" Wir, ein kleiner Verein, hat das gemacht, wozu die offiziellen Sozialarbeiter im Knast keine Zeit oder keine Möglichkeit haben. Bestimmte Bücher besorgt, Angehörige besucht und informiert, uns um Hinterlassenschaften/hinterlassene Tiere gekümmert etc. Und ich war auch in vielen Verhandlungen.
Aber ungeachtet dessen, kannst du auch im Gesetz nachlesen, dass Sozialstunden keine Jugendstrafe sind. Und dass bereits verbüßte Stafen nicht mehr mit neuen Strafen zusammengezogen werden können. Und dass Sozialstunden nicht mit Strafen zusammengezogen werden können, weil sie eben keine Strafe sind.
Das habe ich oben schon gesagt, aber gut.
Schön, das es solche Vereine gibt.
Ich würde sagen ... erst mal führt eine Anzeige zu einer Ermittlung, die zu einer Anklage führen kann, die zu einem Prozess führen kann, an dessem Ende ein Urteil ergehen kann ... ziemlich viel kann dabei, m.E. zu viel für eine solche Aussage
Und zwischen sexueller Belästigung und sexueller Nötigung ist ein weiter Spread .. und der ganze Bereich der Strafnormen im Sexualbereich ist gerade wenn Täter und/oder Opfer minderjährig sind, aber keine Kinder, vom Begriff der Erheblichkeit durchzogen.
Also ist , gerade für einen "Experten", die einzig zulässige Aussage: "Auf Basis der gegebenen Informationen ist eine auch nur ansatzweise seriöse Einschätzung nicht möglich".
Und das im Wiederholungsfall eine Jugendstrafe möglich ist, ist auch völliger Blödsinn. Was sind den Sozialstunden ? Keine Jugendstrafe?
Darauf hab ich mich bezogen und das ist defintiv der größere Blödsinn.
Natürlich ist im Wiederholungsfall eine Jugendstrafe möglich und Sozialstunden sind nun mal keine.
Das ist richtig ... denke mal schlicht missverstanden wg. der Unübersichtlichkeit des Threads.
Wobei ich aber zumindest dabei bleibe, dass dieser "Experte Recht" teilweise Sachen raushaut, die schlicht von Null Kenntnis getrübt sind.
Wie willst du das bitte bewerten können ?
Aufgrund der massigen informationen des Fragestellers ?