Führerscheinerlaubnis auch in laufendem Verfahren?
Ich bin momentan in nem Verfahren wegen illegalen Drogenbesitz weil ich mit nem knappen halben Gramm Gras gepackt wurde, die Anzeige wird aber sehr wahrscheinlich eingestellt. Gehen wir mal von dem Fall aus das sie eingestellt wird, ich habe meinen Antrag zum Führerschein letzte Woche im Rathaus abgegeben, meint ihr ich kann den Führerschein trotz der Anzeige machen oder nicht? Beim Rathaus wurde mir gesagt das ich höchstens ein Führungszeugnis vorlegen muss aber irgendwie will ich nicht auf die Frau die mich betreut hat vertrauen. Könnt ihr mir mehr sagen, denn ich denk immermehr darüber nach und kriege keine Ruhe weil ich unbedingt meinen Führerschein haben will.
3 Antworten
Die Meldung der Justiz geht direkt an die Führerscheinstelle. Wenn Du Pech hast wird deshalb der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen, falls der Antrag schon genehmigt wurde.
Bei Drogendelikten informiert die Polizei gemäß StVG §2 Abs. 12 idR auch direkt die Führerscheinstelle.
Das bedeutet dann nicht nur, dass du bis zum Abschluss des Verfahrens nicht zur Prüfung zugelassen wirst (was schon mal 6 Monate oder länger dauern kann), sondern es wird von dir auch ein fachärztliches Gutachten gefordert. Die Kosten dafür betragen ca. 300-400€.