Führerscheinentzug?! Können die es wirklich abziehen?

8 Antworten

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Wollen die mich verarschen?

Nein, das ist bitterer Ernst.

Können dir mir wirklich den Lappen wegnehmen obwohl ich nicht gefahren bin und mein Auto 30km weit Weg von mir war?!

Ja. das können und werden sie.

Ist sowieso mein erstes Vergehen!

Irrelevant, zum Entzug der Fahrerlaubnis reicht der einmalige Verstoß.

Ich nicht im Besitz von Drogen war sondern nur Konsum!

Und bist daher nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen.

aber den Lappen geb ich nicht so leicht her!

Dann wird er eben entzogen. Kostet extra. Sobald die Frist abgelaufen ist, darfst Du nicht mehr fahren!

Denkt ihr Leute der Anwalt kann da was raushauen und das ich mein Lappen behalten darf?

Nein und Nein!

In solchen Fällen muß zwischen strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Konsequenzen unterschieden werden.

Strafrechtlich kann Dir wenig passieren, da nur Konsum, aber kein Besitz vorliegt. Zwar wird die Polizei davon ausgehen, daß ohne Besitz kein Konsum möglich ist, die Staatsanwaltschaft stellt in solchen Fällen aber das Verfahren ein.

Allerdings meldet die Polizei solche Delikte nach StVG §2 (12) auch an die Führerscheinstelle:

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.

Und damit folgt die verwaltungsrechtliche Verfolgung.

Die FsSt wendet FEV §46 (1) an:

(1) Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist.

iVm FEV Anlage 4 Punkt 9.1

Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis)

welcher die Eignung in allen FS-Klassen grundsätzlich mit "Nein" beantwortet.

Dies entspricht auch der ständigen Rechtssprechung, nach der bei harten Drogen bereits der einmalige Konsum zum Fehlen der Eignung führt, d.h. den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigt.

Die fehlende Eignung kann nur durch ein entsprechendes Gutachten (MPU) wieder hergestellt werden. Voraussetzung für eine positive MPU ist zum einen der Nachweis der Abstinenz über mindestens 12 Monate, zum anderen eine gründliche Aufarbeitung deines bisherigen Verhaltens.

Dabei mußt Du im Gespräch mit dem Gutachter glaubhaft darlegen kannst, daß Du dein ganzes Leben lang(!) nie wieder Drogen konsumieren wirst. Wichtige Fragen bei der MPU sind beispielsweise:

  • Hat der Betroffene sein Fehlverhalten erkannt?
  • Wurde das Fehlverhalten aufgearbeitet?
  • Hat er wirklich aus seinen Fehlern gelernt?
  • Wurde das neue Verhalten geübt?
  • Hat der Betroffene Vermeidungsstrategien für "Gefahrensituationen" entwickelt?
  • Wurden diese eingeübt?
  • Wie ausgeprägt ist seine Willensstärke?
  • Liegen ausreichende Fähigkeiten zur Selbstbeobachtung und Selbstkritik vor?
  • Hat sich sein soziales Umfeld verändert?
  • Kann der Betroffene seine Verhaltensänderungen nachvollziehbar glaubhaft machen?

Die Kosten für Abstinenznachweise, MPU sowie Neuerteilung der Fahrerlaubnis betragen mindestens 800€, dazu kommen noch die Vorbereitungskosten z.B. für MPU-Kurse. Gruppentherapie oder verkehrspsychologische Beratung.

Du wirst also mit mindestens 12 Monaten ohne Fahrerlaubnis und ca. 1.000 - 2.500€ rechnen müssen. bevor Du wieder ein Auto fahren darfst.

Na dann kann ich mir ja meinen Schreibversuch sparen, umfangreich und korrekt wie immer, DH!

@Crack

clemensw ist schnell:-)

@ginatilan

danke, danke

Ihr zwei seid aber auch regelmäßig schneller als meine Wenigkeit ;-)

Eigentlich wurde hier alles schon ausführlich und richtig erklärt, es ist in Deutschland leider wirklich so, das sie dir bei der Feststellung von nur einmaliegem Drogenkonsum (alle Illegalen gängigen Substanzen ausser Cannabis ) immer die Fahrerlaubnis entziehen. Das ist natürlich aus meiner Sicht völlieg überzogen. Wenn es gerecht wäre müsste zunächst jedem mal die Fahrerlaubnis entzogen werden der einmal Betrunken war, den Alkohol wird bei Wissenschaftlichen Untersuchungen immer unter die harten Drogen gerechnet, vom Gefährdungspotetial schlimmer als z.B. MDMA, LSD, Amphtamine, Pilze usw. Man spricht hierbei teils auch schon von Ersatzatrafrecht, denn für den Besitz geringer Mengen können die einem ja nicht wirklich was, also wird es auf der Tour durchgezogen. Es ist natürlich auch Wissenschaftlich völliger Quatsch das durch einmaligem Drogenkonsum feststeht das du nicht Autofahren kannst. Aber das intressiert hier keinen, ganz normaler Wahnsinn hier zu Lande...Du hast auch keine Chance da raus zu kommen und den Lappen zu behalten, da geht nix, so ist nun mal unser Gesetz...

Hallo Derlux

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Sofern der Konsum harter Drogen nachgewiesen ist, so steht auch die grundsätzliche Nichteignung zum Führen eines KfZ fest; die Fahrerlaubnis wird entzogen. Der Konsum harter Drogen muß nicht zwingend analytisch nachgewiesen werden; die Aussage des Konsumenten ist ausreichend.

Wiedererteilung möglich nach bestandener MPU, in der der Gutachter davon überzeugt werden muß, daß nie wieder harte Drogen konsumiert werden.

Dies ist die schwierigste Hürde, denn es erfordert eine intensive Aufarbeitung des Drogenproblems, und es muß schlüssig dargelegt werden, warum ein Rückfall in alte Verhaltens- und Konsum-Muster unwahrscheinlich ist. Dies erfordert nicht nur ein Lippenbekenntnis des Konsumenten, sondern handfeste Ereignisse, durch die eine stabile Verhaltensänderung eingeleitet und unterstützt wird.

Dabei wird der Gutachter den konkreten Fall vergleichen mit den allgemeinen Erfahrungen bei anderen Konsumenten: Aus wissenschaftlichen Studien über viele Einzelfälle kann abgeleitet werden, welche Handlungen der konkrete Konsument ergriffen haben und zu welchen Einsichten er gekommen sein sollte, damit er sein Drogenproblem dauerhaft unter Kontrolle hat.

Eingangsvoraussetzung zur MPU ist ein Abstinenznachweis über mindestens 12 Monate.

ACHTUNG: Selbst wenn es nicht zu einem Verfahren kommen sollte, wird der Tatbestand in aller Regel an das Landratsamt weitergeleitet, was Auswirkungen auf den Führerschein hat (auch wenn man als Fußgänger "erwischt" wurde).

Denkt ihr Leute der Anwalt kann da was raushauen und das ich mein Lappen behalten darf?

einen Anwalt zu nehmen ist raus geschmissenes Geld das du jetzt für die MPU benötigst.

wenn dein Anwalt korrekt arbeitet wird er dir gleich sagen, dass er gegen den Entzug und die Anordnung der MPU nichts unternehmen kann!!

Die Kosten für Abstinenznachweise, MPU sowie Neuerteilung der Fahrerlaubnis betragen mindestens 800€,

das wird lange nicht reichen:-)

MPU wegen Drogenauffälligkeit: 564,54 €

6x Abstinenznachweise ca. 700€

eine Haaranalyse bei 12 cm langes Haar ca 400€

Neuantrag Fahrerlaubnis von 23,50€ bis (in Berlin) 220€

Ohne fachliche Hilfe (ca. 1000€) wirst du die MPU nicht bestehen

@ginatilan

Und noch einer von der Sorte, DH. :)))

@ginatilan

das wird lange nicht reichen:-)

OK, ich habe knapp kalkuliert

MPU wegen Drogenauffälligkeit: 564,54 €

Will jetzt nicht wegen knapp 10€ rummeckern, aber nach GebOSt 2011 sind das MPU: 338€ + Screening 128€ + 19% Märchensteuer = 554,54€

Sind die Preise wieder hoch?

eine Haaranalyse bei 12 cm langes Haar ca 400€

Gibt es mWn auch schon deutlich günstiger, hier sollte der Fragesteller unbedingt die Preise vergleichen.

Neuantrag Fahrerlaubnis von 23,50€ bis (in Berlin) 220€

OK, das habe ich niedriger angesetzt - daß Berlin so teuer ist, wußte ich noch nicht.

@clemensw

Sind die Preise wieder hoch?

da sind die 10€ für die Kopie gleich dabei:-)

@ginatilan

Streitet Euch nicht wegen 10€ :)

Für den Fragesteller wird sich sicher Einiges ändern nachdem er Eure Antworten gelesen hat - denn bis jetzt denkt er ja wohl noch das man die Sache mit ein paar beim Anwalt hinterlegten Euro aus der Welt schaffen kann. Vielleicht sitzt er auch gerade bei einem...

@Crack

Streitet Euch nicht wegen 10€ :)

Ach was, wir streiten doch nicht - nur manchmal bin ich mir mit meinem lieben sprechenden Fischerdorf nicht ganz einer Meinung ;-)

Vielleicht sitzt er auch gerade bei einem...

Dann hoffe ich mal, daß es ein guter Anwalt ist, der ihm "nur" die Erstberatung in Rechnung stellt...

Die Führerscheinstelle zweifelt deine Eignung zum Führen eines KFZ an. Deshalb können sie dir bei nachgewiesenem Drogenkonsum den Führerschein entziehen und erst nach bestandener MPU wieder erteilen. Du kannst versuchen mit der Hilfe eines Anwaltes um deinen Führerschein zu kämpfen. Du mußt dem Bescheid rechtzeitig widersprechen damit er nicht rechtskräftig wird. Achtung Falle! Sonst wird es schwierig. Teuer wird es auf jeden Fall um eine MPU kommst du nicht herum. Ob die angeordnet wird liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.

Ja leider ist es so. Sobald man mit drögen zu tun hatte, wird davon ausgegangen dass du das öfter konsumierst. Außerdem kann es gutmöglich sein, wenn du dann am nächsten Tag fährst immernoch Restbestände in deinem Blut hast. Am besten du nimmst dir einen Anwalt, der wird dir sicher helfen können :) viel Glück :)

Klar werde ich zum Anwalt gehen so leicht verzichte ich auf mein Lappen nicht nur weil die meinen das Maximum aus einer Sache zu holen. Ich brauch mein Lappen wegen meinem Job, den Job wegen dem Kredit für meine Wohnung. Ich hoffe der Anwalt kann da was rausholen auch wenn ich ein Jahr zum pissen gehe Hauptsache der Lappen bleibt bei mir

@Derlux891

auch wenn ich ein Jahr zum pissen gehe

das wirst du sowieso müssen

Hauptsache der Lappen bleibt bei mir

keine Chance, sorry