Führerscheinantrag: Muss LSM (Erste Hilfe) Teilnahmenachweis jedes Mal erneut eingereicht werden?

6 Antworten

Seit 2015 gibt es nur noch einen Kurs (Erste Hilfe - 9 Unterrichtssstunden) für alle Klassen

Ein bis 2015 besuchter Kurs LSM (lebensrettende Sofortmaßnahmen - 8 Unterrichtsstunden) ist in der Übergangsfrist noch bis zum 21.10.2017 gültig (für Klassen A & B)

http://www.notfallmedizin.de/download/%C3%BCbergangsrecht.pdf

Der Nachweis über einen besuchten Kurs kann streng genommen nicht über den bereits vorhandenen FS erbracht werden, da dieser ggfl. auch mit einem - noch länger nicht mehr gültigen - Kurs über "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (SMU-Kurs mit nur 6 Unterrichtsstunden - bis Anfang der 1990-er) erlangt werden konnte.

(Manche FS-Stellen machens aber trotzdem, wenn die Erstausstellung nach 1990 erfolgte.) 

Meines Wissens nach ist ein Erste Hilfe Nachweis für genau 2 Jahre gültig, danach musst du den Schein leider Wiederholen.

Okay ich müsste noch knapp darunter liegen. Blöderweise können die meinen Namen nicht in ihren Daten finden beim DRK. Hat das Amt die Sachen dann noch bei sich?

@brisker7

Oh da bin ich Überfragt aber ich würde fast nein, aber bin mir nicht zu 100% sicher.

Nicht korrekt! Kein Schein nötig!

@diePest

Okay hat das was damit zu tun das er den Schein vor 2016 erworben hat oder so ähnlich?

@ObviousRookie

Der Schein hat kein "Verfallsdatum" er gilt ein Leben lang. 

Die Bescheinigung vom Erste Hilfe Kurs ist zuerst einmal nicht nur 2 Jahre sondern unbegrenzt gültig. Allerdings muss sie zu jeder Antragstellung neu vorgelegt werden. Sollte es nicht klappen die Bescheinigung noch einmal nachzudrucken wirst du wohl oder übel noch einmal einen Kurs machen müssen (was meiner Meinung nach in regelmäßigen Abständen auch nicht schadet, aber das ist eine andere Sache)

Durch den Besitz der Fahrerlaubnis kann er nachweisen den Kurs schon einmal besucht zu haben.. dieses ist auf dem Verkehrsamt hinterlegt und es ist nicht nötig einen Schein einzureichen!

Mit genau dieser Begründung bin ich beim Straßenverkehrsamt schon einmal gescheitert... mag aber sein, dass es da bei den Ämtern regionale Unterschiede gibt. Hier hatte ich weder beim Motorrad noch beim LKW Führerschein erfolg.

Danke für die Antwort. Mal sehen was sie morgen beim Amt sagen :D

2015 gab es eine Gesetzesänderung, wodurch der bisherige "LSM am Unfallort-Schein" für den Erwerb der Fahrerlaubnis NICHT mehr gültig ist. Seitdem müssen alle Antragsteller eine Mind. 8 stündige Unterweisung in "Erster Hilfe" vorweisen können. Das ist hier vermutlich das Problem. 

EH-Bescheinigungen sind übrigens entgegen der häufig vertretenen Meinung nach dem aktuellen Gesetzestext (§19 StVO) NICHT 2 Jahre haltbar. Wann man den Kurs besucht hat, ist total Schnuppe. 

Du brauchst keinen Schein  mehr .. der Besitz der Fahrerlaubnis entbindet dich davon! Der Schein muss auch nicht mehr vorgelegt werden..