Führerschein Zulassung trotz Eintrag wegen btm im straßenregister?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst damit rechnen das die Fahrerlaubnisbehörde vor Erteilung einer Fahrerlaubnis von Dir ein ärztliches Gutachten verlangen wird um festzustellen ob Du Drogen konsumierst.

Aber wenn der negativ ist steht nichts weiteres an? LG!

Unter Cannabiseinfluss Beifahrer zu sein, ist nicht verboten. Wahrscheinlich wurde bestraft, dass er Cannabis (über einer gewissen Menge) besessen hat. Die Behörde hat also keinerlei Handhabe ihn zu testen. Dazu hätte er der Fahrer sein müssen.

@blubbbbwdjbndj

Er möchte jetzt aber eine Fahrerlaubnis haben, womit er selbst zum Fahrer wird. Aus diesem Grund muss geprüft werden, ob er durch die Drogen eine Gefahr für den Straßenverkehr ist. Das ist Sicherheitsrecht und kein Strafrecht. Denn wer Drogen besitzt, kann sie auch konsumieren.

@blubbbbwdjbndj

Unter Cannabiseinfluss Beifahrer zu sein, ist nicht verboten.

Nein. Darum geht es aber auch nicht. Allein durch den Besitz liegt der Verdacht nahe das auch konsumiert wird. Um das abzuklären und Zweifel auszuräumen wird ein äG verlangt.

Ist kein Konsum nachweisbar dann steht der Fahrerlaubnis natürlich nichts im Weg.

@Crack

Vielen Dank für deine Hilfe! :)

Im Strafrecht ist dein "Vergehen" mit der Strafe abgegolten. Eine doppelte Bestrafung (zum Beispiel durch Verweigern des Führerscheins) ist also nicht rechtmäßig. Viel Erfolg.

Danke für die schnelle Antwort!

Schnell ja, aber leider falsch.

@Crack

Das heißt?

@Cafe60595

das es falsch ist. es ist ja keine doppelte Bestrafung, lediglich eine Prüfung der Eignung.