FÜHRERSCHEIN VERLOREN WIE BEKOMME ICH IHN WIEDER?

3 Antworten

Hallo

FÜHRERSCHEIN VERLOREN WIE BEKOMME ICH IHN WIEDER?

du musst zur Polizei und eine Verlustmeldung machen.

mit dieser Verlustmeldung gehst du zur Fsst, dort musst du noch eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben.

dann musst du den Führerschein neu beantragen (neues Passbild und Geld reicht aus).

du kannst gegen eine kleine Gebühr einen vorläufigen Führerschein ausstellen lassen, der ist dann gültig bis der richtige Kartenführerschein von der Bundesdruckerei zurück ist.

sollte dein Führerschein gefunden werden bekommst du natürlich ein Schreiben oder ein Anruf von der Polizei, bei der Verlustmeldung musst du ja auch deine Adresse angeben!

wenn du den gefundenen Führerschein wieder hast bist du verpflichtet ihn bei der Fsst abzugeben

Wenn Du im Telefonbuch stehst, dann rufen sie meistens an. Wenn nicht, solltest Du eine Telefonnummer auf der Wache abgeben und den Führerschein Vorlehren melden. Zur Not musst Du bei der Führerscheinstelle Ersatz beantragen.

Im Bezug auf "Ersatz" muss sich der Fragesteller ohnehin schleunigst bemühen, denn trotz Verlust ist man dennoch verpflichtet, die FE mit sich zu führen. Die Ideen mit dem ersten Gang zur Wache und anschliessend zum Strassenverkehrsamt sind also absolut anzuraten.

@Parhalia

Wenn ich mich recht entsinne, bekommt man von der Polizei auch ein Schriftstück, das man den Schein als Verloren gemeldet hat. Das war zumindest vor 15 Jahren so.

@Parhalia

Im Bezug auf "Ersatz" muss sich der Fragesteller ohnehin schleunigst bemühen, denn trotz Verlust ist man dennoch verpflichtet, die FE mit sich zu führen

Wenn ich den Führerschein verloren habe, kann ich nicht verpflichtet sein den Führerschein (nicht die FE, denn die kann man nicht mit sich führen) mit sich zu führen.

Es wird im Allgemeinen auch von der Polizei, wie von der Fahrerlaubnisbehörde dazu geraten, erst ein bis zwei Wochen abzuwarten, ob der Führerschein nicht doch wieder auftaucht, bevor man bei der Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein beantragt.

Man sollte lediglich bei der Polizei den Verlust umgehend anzeigen.

Wie Rockuser schon geschrieben hat, bekommt man von der Polizei eine Bestätigung, dass man den Verlust angezeigt hat und es langt wenn ich in den Folgewochen bei einer Verkehrskontrolle (die ja auch so oft vorkommt) diese Bestätigung vorzeige.

@TheGrow

Ich war eben bei der Polizei und habe nachgefragt ob schon was abgegeben wurde, was leider nicht der fall war. Mir wurde geraten morgen zum Fundbüro zu fahren dort nachzufragen ob was abgegeben wurde. Ansonsten in 2-3 tagen wieder zu kommen und dann einen verlust melden. Ich darf tdem auto fahren,bekam kein zettel und im falle einer kontrolle soll ich sagen dass ich die fe verloren haben und sie nachprüfen können ob ich denn überhaupt im "besitz" einer FE bin.

@tamsel

Das ist Gut zu Wissen. Ich habe 1998 noch einen Zettel bekommen. Aber es hat sich ja seitdem einiges geändert.

@Rockuser

Naja im Bezug auf den von Dir genannten Zettel hat sich nichts geändert, denn gibt es heute noch.

Ich will den Kollegen hier nichts unterstellen, aber wenn wie tamsel schreibt, ihm gesagt wurde, er soll in 2 - 3 Tagen wiederkommen und dann den Verlust melden, waren die blos zu faul zu schreiben und sich dabei auf ihre Erfahrung berufen, dass sich so ein Führerschein oftmals innerhalb der genannten 2 - 3 Tage wieder anfindet.

Ich persönlich nehme so eine Verlustanzeige immer so fort auf und händige dem Meldenden auch die entsprechende Bestätigung aus. Ist blos immer "viel" Arbeit. Bedingt das alles in die EDV eingeben werden muss, ist man immer gut 15 Minuten selbst für so einen kleinen Sachverhalt mit Schreiben beschäftigt. Viele Kollegen vermeiden halt diese Arbeit, wenn die Erfahrung sagt, dass sich die Sache sowieso in 2 - 3 Tagen vermutlich erledigt hat.

Richtig ist aber auch die Aussage:

 darf tdem auto fahren,bekam kein zettel und im falle einer kontrolle soll ich sagen dass ich die fe verloren haben und sie nachprüfen können ob ich denn überhaupt im "besitz" einer FE bin.

Zu diesem Zwecke gibt es unser ZEVIS und die Abfrage dauert nur paar Sekunden.

Und wer ohne Führerschein fährt, fährt ja nicht ohne Fahrerlaubnis, denn man verliert ja nicht automatisch die Fahrerlaubnis nur weil man mal den Führerschein verliert. 

Hallo tamsel,

telefonisch kann Dich die Polizei nur Kontaktieren, wenn Deine Telefonnummer öffentlich, sprich per Telefonbuch oder digitalen Medien abrufbar ist.

Ansonsten würde Dich die Polizei auf dem Postwege anschreiben und informieren, dass Dein Führerschein gefunden wurde und wo Du ihn wieder im Empfang nehmen kannst.

Den Verlust von amtlichen Dokumenten, insbesondere mit Lichtbildern die geeignet sind Dich auszuweisen würde ich aber sowieso immer auf dem schnellsten Wege anzeigen, schon alleine um bei Missbrauch des Dokuments belegen zu können, dass Du zum Zeitpunkt des Missbrauchs nicht mehr im Besitz des entsprechenden Dokuments warst.

Die Verlustanzeige brauchst  Du übrigens auch, wenn Du bei der Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein beantragst. Die Verlustanzeige kann man zwar auch direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, aber die wollen dann meist eine kostenpflichtige eidesstattliche Erklärung über den Verlust haben, wenn man den Verlust nicht bei der Polizei gemeldet hat.

Außerdem bekommst Du ja von der Polizei eine Bestätigung der Meldung.

Wirst Du dann von der Polizei ohne Führerschein angehalten, kannst Du die Verlustmeldung vorzeigen und ersparst Dir einen Bußgeldbescheid der laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt aussieht:


Tatbestandsnummer: 204100

Tatvorwurf: Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein/die Übersetzung des ausländischen Führerscheins *) nicht mit.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat

Verwarnungsgeld: 10,00 Euro


Schöne Grüße

TheGrow