Führerschein und KFZ bei Erstwohnsitz Schweitz und Zweitwohnsitz Deutschland

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Hmm, so einfach ist dem wohl doch nicht : Der Erstwohnsitz ist entscheidend und so ist auch bei einem Unfall wichtig, in welchen Land die Rechtsbarkeit vertreten ...da würde ich mich mal informieren ,ob ich nicht das Auto komplett in der Schweiz versichern muss und Deutschland Fahrten mit angebe..zumal die Schweiz kein E.U. Land ist..HG DerMakler

Mit Erstwohsitz in der Schweiz kriegst Du ärger mit dem Zoll, da es Dir zollrechtlich untersagt ist, ein nicht in der Scchweiz immatrikuliertes Fahrzeug zu fahren - den Führerschein musst du umschreiben lassen. Andererseits ist die Ummeldung in die Schweiz kein Problem und ohne Zoll möglich, da "Umzugsgut".

Die Schweiz wird eine Zollnummer verlangen die alle 12 Monate erneurt werden muss. Es ist in der Schweiz nicht gestattet länger als 3 Monate mit EU Nummern herum zu fahren.

Kannst du dein Auto nicht auf deine mam oder dein dad anmelden?! Das würde gehen!!

Wenn du länger als 1 Jahr in der Schweiz lebst, musst du dein Auto in der Schweiz versichern,anmelden und deinen Führerschein umschreiben lassen.