Führerschein trotz Btm Eintrag

6 Antworten

Wenn Du Glück hast, läuft alles problemlos. Wenn Du großes Pech hast, musst Du in die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU, gelegentlich auch Idiotentest genannt). Ein Attest des Artes wäre ggf. unterstützend. Eine Untersuchung auf Drogen, wo Du vorab wusstest, dass und wann sie stattfindet, hat nur geringen Wert. (Du kanst Dich, selbst als Süchtiger darauf einrichten und dafür sorgen, dass das Untersuchungsmaterial drogenfrei ist.

Rein rechtlich ist es so, dass Du im Zweifelsfall plausibel machen musst, dass Du mit Drogen -inklusive Alkohol- nichts zu tun hast.

Auf diesem Hintergrund wirst Du schnell erkennen, dass es gar nicht so einfach ist, festzustellen, ob Du Dich von Drogen fern hältst. Mach Dir klar, dass es nicht einfach ist, dass plausibel zu machen. Überlege einmal, ob Du einem Süchtigen oder einem Drogenkonsumenten glauben würdest, dass er sich von allen Drogen fern hält und Alkohol nur im verträglichen Rahmen trinkt. Damit ist Dir sofort klar, in welcher Situation die Psychologen und Ärzte bei der MPU stehen. Hochheilige Versprechungen wirken nicht immer überzeugend. Wenn Du Dir dass aber klar machst, könnte es ir eher gelingen, die Tester zu überzeugen.

Ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kann keine MPU gefordert werden, sondern höchstens ein fäG.

@clemensw

Das heißt sie werden mir keinen MPU test unterziehen sondern ich muss lediglich nachweisen das ich damit nicht in Berührung gekommen bin ?

@Srbin0209
Das heißt sie werden mir keinen MPU test unterziehen

wenn das äG nicht bestanden wird, wird die MPU angeordnet

Hallo Srbin

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.

Vielen Dank für die Antwort ich werde mir ein Test in der Apotheke holen und mal schauen was rauskommt wenn der Test Negative ausfällt dann könnte ich mich doch Theoretisch bei der Fahrschule anmelden und bei der Fsst anfragen wie es momentan aussieht. Falls sie von mir ein Ärztliches Gutachten wollen könnte ich dieses machen und Vorlegen wenn dieser auch Negativ ausfällt dann würde mir doch somit nichts mehr im Weg stehen oder ?

Sorry wegen Rechtschreibung habe einfach grad nicht so drauf geachtet

Liebe Grüße und Herzlichen Dank für die Antwort :)

@Srbin0209

dann kauf dir einen Drogentest mit einem cut - off von 20ng/ml, wenn der nicht mehr anschlägt kannst du das äG angehen.

@ginatilan

Danke für die Antwort Ginatilan :D ok wird erledigt berichte dann auch wie es ausgefallen ist

Blöde Frage aber wenn ich sie nicht stelle lern ich nichts draus könntest du mir den unterschied zu den Tests sagen da du mir einen cut - off 20ng/ml empfohlen hast

Denkt ihr ich würde das alles bis spätestens September unter einen Hut kriegen und mein Schein in der Hand haben ? :D

@Srbin0209
da du mir einen cut - off 20ng/ml empfohlen hast

es gibt verschiedene Drogentests mit verschieden hohen cut-offs.

der cut-off 20 ist der niedrigste, wenn der nicht mehr anschlägt meldest du dich bei deiner Fsst.

bis zum äG dauert es in der Regel noch einmal 4 Wochen, dann bist du auf jeden Fall sauber für den ersten Abstinenznachweis

Bei Drogendelikten informiert die Polizei immer auch die Führerscheinstelle nach StVG §2 (12):

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.

Diese kann in diesem Fall - auch bei einem Delikt ausßerhalb des Straßenverkehrs! - ein fachärztliches Gutachten (fäG) einfordern.

Zu eiem fäG gehört u.a. der Nachweis der Abstinenz über einem Zeitraum von 3 Monaten. Dies kann auch nachträglich durch ein Haarscreening erfolgen.

Du solltest also auf jeden Fall nicht mehr kiffen!

Könnte sein, dass du bei der Fürerscheinstelle antanzen musst und mit dem Zuständigen ein Gespräch führen musst. Das allerdings hängt von der Behörde ab. Mach dir kein Kopf, ich glaube nicht das da was großartiges kommen wird (solange du kein Intensivtäter bist)

Danke für die schnelle Antwort. :) ...ich hoffe das nichts großartiges kommen wird.

Ende 2013 erwischt, aber Einstellen des Konsums erst April 2014.

Ob das bei Vorliegen einer Fahrerlaubnis lange gut geht mit der Abstinenz...?

Ich habe wirklich damit abgeschlossen und ich Vermisse auch daran nichts mir geht es einfach um Meine Zukunft und um meinen Beruf den ich gerne erlernen so wie ausüben möchte.