Führerschein später abgeben?
Hallo!
Ich habe folgendes "Problem":
Ich wurde ende Januar geblitzt... dann kam ein Anhörungsbogen... und mitte März der Bußgeldbescheid, der dann ende März rechtskräftig (wirksam) wurde... habe die Strafe dann überwiesen... jetzt stand da, ich habe ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides 4 Monate zeit, den Führerschein dem zuständigen Polizeipräsidium zukommen zu lassen. Also bis Ende diesen Monats.
Ich muss ab mitte September für ein Jahr ins Ausland. Und dachte mir, ich schicke den etwas verzögert zur Polizei, also erst Ende August/Anfang September. Während ich im Ausland bin, brauch ich meinen Führerschein eh nicht.
Könnte ich da Ärger bekommen? Wie sieht das aus? Gibt es eine weitere Strafe oder sowas? Schreiben die mich erneut an? Bekomme ich eine "Erinnerung" zur Abgabe des Führerscheins?
Bin für jede KONSTRUKTIVE Antwort sehr dankbar.
Lg, robb :)
10 Antworten
Natürlich gibt es dann eine weitere Strafe.
Wenn Du den Zeitpunkt des spätesten Abgabetermins 4 Monate nach Reschtskraft verstreichen lässt dann bist Du ab dann nicht mehr berechtigt ein Fahrzeug zu führen denn das Fahrverbot wird zu diesem Zeitpunkt automatisch wirksam. Du fährst also ohne Fahrerlaubnis!
Immer dieser Dialekt, gell. :P Aber DH^^
Cracks Antwort ist korrekt, DH!
Bliebe nur noch hinzuzufügen, dass das Fahrverbot erst dann endet, wenn der Führerschein des Betroffenen für die Dauer der Verbotsfrist in amtlicher Verwahrung war.
Gibt man also den Führerschein erst x Wochen nach Ablauf des 4. Monats ab, dann dauert es dennoch 1 Monat, auch wenn es schon seit x Wochen besteht.
Ja, das kann viel Ärger geben und vor allem sehr, sehr teuer werden!
Wenn man den nicht abgibt, kommen die den holen und jeder Versuch den zu holen kostet Geld!
Hier hätte man rechtzeitig (vielleicht ist es ja noch nicht zu spät) beantragen müssen die Abgabe um eine bestimmte Zeit zu verschieben.
Wenn es das allererste mal ist, geht so was normalerweise problemlos. Hier muss man aber gut begründen und zwar dass man den Führerschein dringend für seine Arbeit braucht und es erst "ab dann und dann" (Hier Datum wann man ins Ausland fährt angeben) möglich ist darauf zu verzichten. Wenn man Glück hat bekommt man den begehrten Aufschub.
**du hättest die tat abstreiten können. das ganze wäre dann vor gericht gegangen. Das gericht hätte dich dann für schuldig gesprochen (dauert in der regel knapp ein halbes jahr), und ab dem tag würden dann erst die 4 monate gelten.
Hast zwar dann noch knapp 60€ gerichtskosten zu tragen, aber du könntest deinen job erledigen.** siehe folgende Seite http://www.motor-talk.de/forum/fahrverbot-verschieben-t1834092.html
in deinem Fall sieht es allerdings sehr schlecht aus... in den sauren apfel beißen und abgeben...
ja, du bekommst ne menge aerger....
wenn du den schein nicht freiwillig abgibst,
holen sie ihn ab.... fuer laengere zeit !
was heißt hier "für längere zeit"? die müßten konsequenzen bei nichteinhaltung der frist ja im bußgeldbescheid ankündigen. da steht nix drinne. also können die nicht aus einem monat willkürlich ein halbes jahr machen! antwort = unlogisch. das mit dem abholen klingt allerdings plausibel. ;)
Du hättes die Rechtswirksamkeit des Bescheides und damit die Abgabe des Führerscheines verzögern können. Jetzt ist es dazu zu spät. Einfach nicht abgeben ist keine Lösung deines Problems. Dadurch kommen nur weitere Kosten bzw. Strafen auf dich zu. Entweder fristgerecht abgeben oder mit einem Rechtsanwalt einen Aufschub erwirken. Hüte dich davor ohne Führerschein zu fahren.
Es soll natürlich Rechtskraft heißen, das nächste mal schreibe ich gleich es gleich rischtisch... ;)