Führerschein nicht bestanden wegen lächerlicher Begründung ?

6 Antworten

Was wir darüber denken, ist in dem Fall leider völlig unerheblich. Oder willst Du eine Rechtsanwalt nehmen? Sie ist durchgefallen - das kommt vor. Nächstes Mal wird sie besser aufpassen und evtl. sogar mit dem Prüfer sprechen, wenn eine Situation nicht eindeutig ist. Das Argument, dass sie vorher noch nie da gefahren ist, kann nicht greifen, denn sie muss ja ab bestandener Prüfung mit jeder Situation klar kommen - auch als Minderjährige. Und wenn sie dann zurückrollt, hängt sie vielleicht auf der Stoßstange des Hintermannes, der das wenig spaßig finden wird. Dann lieber einmal durchgefallen und alle Schwachpunkte noch mal üben.

der Prüfer hat der Person immer wieder die Gelegenheit gegeben das Geforderte richtig zu machen, einfach mal mit dem Fahrlehrer darüber sprechen , wie der das sieht .

Der Fahrlehrer ist eine Sache für sich und hat die sowieso nur von vorne bis hinter abgezogen der Prüfer ist ein rassist und hatte direkt aufgrund eines ausländisches Ausweises allergisch reagiert und meinte es wäre nicht gültig

@verreisterNutzer

ach so ist das, ein Rassist weil er dich durchfallen lässt. So kann man argumentieren muss man aber nicht

Und der Prüfer hat ihr keine Gelegenheit gegeben alles richrig zu machen dazu war die gefahrene Strecke nicht mal eine prüfungsstrecke , seit wann parken fahranfänger auf der linken Seite bergauf  und seit wann ist es ein Durchfallsgrund wenn man jemand anderen Vorfahrt gewähren tut wenn die Straße zu eng war ?

@verreisterNutzer

...seit wann parken fahranfänger auf der linken Seite bergauf .... in Einbahnstrassen durchaus üblich. Und am Berg kann man wunderbar das Anfahren üben und wenn sie dabei zurück rollt....

Und wenn sie zuvor nie eine Fahrstunde in diesem Gebiet hatte oder noch nie zuvor bei 50 Fahrstunden bergauf gefahren ist oder links parken musste . ?

@verreisterNutzer

dafür gibt es die Fahrschule! Und ...nie eine Fahrstunde in diesem Gebiet...zwingt mich zu einem Lachkrampf. Wenn es danach geht dürfte sie ja nie in einen anderen Ort fahren, weil ...unbekanntes Gebiet

@verreisterNutzer

Wenn Sie „Anfahren am Berg“ nie geübt hat, dann hat Sie einen ganz schlechten Fahrlehrer. Denn das das in der Prüfung dran kommt ist ganz normal.

Und was soll das ausmachen, das Sie noch nie in dem Gebiet gefahren ist? Mit Führerschein wird sie ständig in neuen Gegenden fahren und muss dann allein klarkommen und alles richtig machen.

Sie ist minderjährig ! Bei Minderjährige drückt man auch mal ein Auge zu da diese durch begleitetes fahren weiter Erfahrung sammeln . Und eine Prüfung wird eig an Orten durchgeführt die man zuvor mehrmals geübt hat das war bei mir und einigen Kumpels nicht anders !

@verreisterNutzer

Egal ob begleitetes Fahren oder nicht: Die Prüfung ist die selbe und die bestandene Prüfung berechtigt einen, ein Auto selbstständig und eigenverantwortlich zu fahren. D. h. man muss es auch können.

Das Problem ist oft, dass der Fahrschüler zwar der Logik nach alles richtig gemacht hat, dies für den Fahrprüfer aber nicht als logische Schlussvolgerung zu erkennen ist.

Jemandem Vorfährt zu gewähren ist nicht verboten - kann in der Prüfung aber so aussehen, als wäre sich der Fahrschüler über die Vorfahrtsregeln nicht im Klaren. Hätte die Schülerin kommentiert warum sie das gemacht hat, hätte das vielleicht schon anders ausgesehen.

Wenn es keinen Grund gibt, die Prüfung abzubrechen, fährt man normalerweise immer zu Ende. Und alles andere summiert sich halt. Hier mal nicht geblinkt, da mal schulterblick vergessen. Ich mein, niemand hier weiß, was wirklich passiert ist, aber in der Prüfung ist es zb wirklich nicht so gut, auf die Vorfahrt zu verzichten, außer du würdest sonst eine Kreuzung verstopfen oder so

Auf die Vorfahrt hat sie verzichtet da die Straße sonst zu eng gewesen wäre . Schulterblick Blinken etc hat sie alles gemacht .  

Ganz offensichtlich haben die Gründe zu Durchfallen geführt, sonst hätte diejenige Person den Führerschein ja. Ob das Ganze angemessen war, kann nur beurteilen, wer dabei war.