Führerschein Neuerteilung nach 15 Jahren

8 Antworten

Bis vor wenigen Jahren MUSSTE die Fahrerlaubnisbehörde eine neue Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn die Fahrerlaubnis für länger als 2 Jahre entzogen war.

Diese Muss-Bestimmung ist zwischenzeitlich entfallen. Nach aktueller Gesetzeslage muss die Fahrerlaubnisbehörde dann eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorligen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht (mehr) hat.

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Dies wird nun unterschiedlich gehandhabt.

Aus Bayern etwa hört man, dass dort die Tatsache, dass der Bewerber länger als zehn Jahre nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, grundsätzlich als hinreichend rechtfertigend für die Annahme fehlender Kenntnisse und Fähigkeiten angesehen wird, sodass dort also in solchen Fällen regelmäßig eine Fahrerlaubnisprüfung angeordnet wird.

Da hast du recht. Dies sind jedoch oft nur Vermutungen, oder wie es explizit heisst "Annahmen".

Es wird also angenommen, dass man dann keine Kenntnisse oder Fähigkeiten besitzt. Rechtliche Regelungen gibt es da nicht. Man könnte auch von Willkür sprechen.

Andersrum könnte man ja als regelmässiger Teilnehmer im Strassenverkehr auch annehmen, dass man Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.

Das blöde ist nur, dass ich die Kenntnisse durch eine Prüfung nachweisen könnte/müsste, was natürlich Geld kostet. Dann müsste die Gegenseite doch auch das Gegenteil nachweisen und nicht nur vermuten. Dies könnte sie ja versuchen, indem sie die Kosten für den beweis (Prüfung) übernimmt.

@gbuescher

Dies ist auch eine KANN-Regelung.

Also KANN man von Staatswegen, wenn man dieser Regelung zu Gunsten des Bewerbers folgt, auf viele Klagen, Aufwand und Kosten zu Lasten der Staatskasse verzichten.

Wie schon jemand sagte: Man wird härter bestraft, als ein Mörder.

@gbuescher

Nein, es ist eine MUSS-Bestimmung. Sie ist zu finden in § 20 Abs. 2 FeV und lautet:

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

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Wenn also Tatsachen vorliegen, die die Annahme fehlender Kenntnisse und Fähigkeiten rechtfertigen, dann ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung an.

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Fraglich ist im Einzelfalle nur, ob die vorliegenden Tatsachen die Annahme fehlender Kenntnisse und Fähigkeiten hinreichend rechtfertigen.

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Gegen die Anordung der Fahrerlaubnisprüfungen kannst du dich nicht wehren, wohl aber gegen eine Versagung der Erteilung der Fahrerlaubnis, etwa aufgrund einer Weigerug, die Fahrerlaubnisprüfungen abzulegen.

Dann wird auch geprüft, ob die Entscheidung, eine Fahrerlaubnisprüfung anzuordnen, ermessensfehlerfrei war.

@JotEs

Das ist doch meine Frage gewesen. Gelten 15 Jahre ohne Führerschein schon als Tatsache, um die die Annahme zu rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt ??

z.b. VG Oldenburg (Beschl. v. 28.11.2003) Allerdings ist die Fahrerlaubnisbehörde nach § 20 Abs. 2 FeV berechtigt, auf eine solche Fahrprüfung zu verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Nach geltender Rechtslage obliegt es der Fahrerlaubnisbehörde, bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis im Einzelfall zu ermitteln, ob Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Sie hat im Rahmen einer Ermessensentscheidung für eine sachgerechte Abwägung alle relevanten Gesichtspunkte heranzuziehen und zu würdigen. Die Entscheidung ist jeweils schlüssig zu begründen.

Wie kann es dann sein, dass mir bereits am Telefon gesagt wurde, dass ich eine Prüfung ablegen muss, ohne Zitat: "im Einzelfall zu ermitteln" ?

Das heisst: Die Entscheidung liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters

geh doch einfach zur Führerscheinstelle,ob Stadt oder Landkreis,stell einen Antrag auf Wiedererteillung,da bekommst einen rechtsmittelkräftigen Bescheid und dann annehmen,klagen, wie auch immer,auf jeden Fall der sicherste Weg.

Der Punkt ist nicht, dass die die damaligen Einträge benutzen, sondern dass du mit den damaligen Verstössen Deine Fahrerlaubnis endgültig verloren hast. Dazu kommt die Auflage, dass du für 15 Jahre keine mehr machen darfst.

Die 15 Jahre sind nun rum und nun hast Du wieder das Recht einen Führerschein zu machen.

Das genaue weitere Vorgehen besprichst Du vielleicht am besten mit einer Fahrschule. Es gibt auch welche die sich auf Wiedererteilungen und ähnliches spezialisiert haben.

Ja, aber nach Nach FeV §20: Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

(das sollte eigentlich oben drin stehen)

Ich frage mich aber , welche Tatsachen vorliegen könnten. Reicht dafür allein der Umstand, dass ich 15 Jahre keinen Führerschein hatte ?

@gbuescher

es gibt genügend Beispiele wo jemand auch nach bis zu 27Jahren seinen Lappen anstandslos und ohne Prüfung zurück bekommen hat.

Die 15 jahre bedeuten also nicht, dass man seinen Lappen endgültig verloren hat, oder in dieser Zeit keinen neuen machen darf. Der Lappen wurde lediglich entzogen

@gbuescher

Dann weiss ich es auch nicht... ich kenne nur Fälle wo der Lappen neu gemacht werden musste.

Nach 10 Jahren ist in Flensburg alles gelöscht. Du haßt also keine Eintrag mehr. Aber Du mußt wie ein Fahranfänger wieder die Fahrschule besuchen und die Prüfungen ablaegen. Leiter gibt es den 3 er auch nicht mehr sondern jetzt B mit weniger Berechtigungen. Mit dem 3 er dürftest Du bis 7,5 t fahren mit dem B nur 3,5. t.

Nach 15 Jahren haben sich nicht nur die Verhältnisse auf den Strassen sondern auch die StVO erheblich geändert.

Ohne Prüfung wirst Du den Schein nicht bekommen und ohne Fahrschule wirst Du die Prüfung nicht bestehen.

Auch asl Fußgänger oder Radfahrer nehme ich am Strassenverkehr teil, also kann das kein Grund sein, dass man die Regeln nicht kennt, sondern allenfalls eine Vermutung.

@gbuescher

Das mag richtig sein aber auch Führerscheininhaber, die ihren Lappen seit 10 Jahren haben und jeden Tag fahren würden heute durch die Prüfung fallen.