Führerschein nach ärztlichem Fahrverbot

6 Antworten

Normalerweise gar nicht.

Ich habe auch schon mehrmals vom Arzt ein "Fahrverbot" ausgesprochen bekommen, wobei einem der Arzt selbst eigentlich nur dazu raten kann, sich daran zu halten. Sprich er kann an den gesunden Menschenverstand appellieren. Bei mir (ich bin Epileptikerin) ist es z.B. so, dass mir der Arzt ein "Fahrverbot" ausspricht und ich mich daran zu halten habe. Im Gegenzug erfolgt aber keine Meldung an eine Behörde. Würde ich mich dagegen konsequent nicht daran halten, dann dürfte der Arzt es auch durchaus melden (da eine Gefährdung im Raum stehen würde) und die Konsequenz wäre vermutlich ein Entzug durch die Behörde, da im Gesetz (bei meiner Erkrankung) genau vorgegeben ist in welchen Fällen man ein Fahrzeug führen darf. Wird die FE offiziell entzogen, erfährt man früh genug wo man ihn abzugeben hat. Wird es einem lediglich vom Arzt untersagt, kannst du ihn entweder in die Schublade packen oder auch weiter im Portmonee haben...nur fahren solltest du nicht...denn es wird dafür ja Gründe geben.

Hallo

es gibt kein ärztliches Fahrverbot.

deswegen musst du deinen Führerschein auch nirgends abgeben.

nur wenn du ein Bußgeldbescheid bekommen hast von einer Bußgeldstelle, und ein Bußgeld bekommen hast, musst du deinen Führerschein abgeben.

und dann gibst du ihn bei der Bußgeldstelle ab von der der Bußgeldbescheid gekommen ist, oder in einigen Bundesländern auch bei der Polizei.

man hört doch auch öfter, dass leute im alter ihren führerschein abgeben, weil sie nicht mehr in der lage sind zu fahren.  wie sieht es da aus?  ich war bis jetzt immer der meinung, dass in solchen fällen, der führerschein abgegeben werden kann, damit auch die fahrerlaubnis entzogen wird...

@jaliya22

wie sieht es da aus? 

dann verzichten sie freiwillig auf ihre Fahrerlaubnis

was ist ein "ärztliches Fahrverbot"?

Sollte der Arzt ein Fahrverbot aussprechen, z.B. bei Augenproblemen, so behälst du den FS darfst aber trotzdem nicht fahren. Nur der Arzt kann dir wieder die Freigabe erteilen. Kann mir aber vorstellen, dass da eine Meldung an die Führerscheinstelle ergeht.

darfst aber trotzdem nicht fahren. Nur der Arzt kann dir wieder die Freigabe erteilen.

zeige mir die Verordnung oder das Gesetz dazu und du bist mein Held!

@peterobm

man sollte schon den Verstand benutzen um der Weisung zu befolgen.

dagegen ist auch nichts zu sagen.

du aber behauptest, dass der Arzt dir das fahren verbieten kann und auch nur der Arzt auch wieder die "Freigabe" dafür erteilen kann.

und das ist gesetzlich gesehen einfach falsch

@ginatilan

Einigen wir uns auf Empfehlung ;-)

Den kannst Du bei der Polizeidienststelle abgeben.

warum sollte er?

um ihn abzugeben müsste er den Bußgeldbescheid der Polizei zeigen damit die Polizei das Aktenzeichen der auszustellenden Bußgeldstelle zusenden kann.

eine ärztliche Empfehlung nicht mehr zu fahren ist belanglos

@ginatilan

Da hast Du schon Recht. Der Arzt hat Rechtlich gesehen, nur die Möglichkeit, sein Anliegen de Straßenverkehrsamt zu melden. Alles weitere, muss dann das Straßenverkehrsamt entscheiden. Ich kenne auch nur den Fall von einem Ehemaligen Nachbarn, der mit 35 Jahren auf einmal Epilepsie hatte. Den wurde dann der Führerschein Entzogen.

@Rockuser

eine Freundin von mir hat MS und vor längerer Zeit einen Schub der auch auf die Augen geschlagen ist, der Arzt hat ein Fahrverbot ausgesprochen. Den FS hat Sie niemals abgeben müssen. Bei Wiederherstellung der Sehfähigkeit wurde die Fahrtauglichkeit attestiert und Sie durfte wieder am Strassenverkehr teilnehmen.

@Rockuser

Der Arzt hat Rechtlich gesehen, nur die Möglichkeit, sein Anliegen de Straßenverkehrsamt zu melden

selbst das ist mit Vorsicht zu geniesen, er hat schließlich Schweigepflicht.

aber es soll anscheinend Ausnahmen geben, die ich aber nicht kenne


@Rockuser

im Link steht das gleiche was ich die ganze Zeit versuche zu erklären

der Arzt kann kein Fahrverbot aussprechen, wenn dann muss zuerst die Fsst informiert über die Krankheit werden