Führerschein landkreis übergreifend machen?
Hallo, habe eine brennende frage zum thema führerschein. Ich bin auf grund der arbeit in einen anderen landkreis gezogen und und bin dort auch mit Hauptsitz gemeldet. Vor einigen jahren hatte ich im ort bzw landkreis meines zweitwohnsitzes meinen klasse b führerschein gemacht. Angehörige und verwandte wohnen dort weiterhin. Also bin täglich in der umgebung! Meine fahrschule meinte allerdings das ich probleme haben könnte zugelassen zu werden ! Nun meine frage: darf ich landkreisübergreifend meinen führerschein machen inklusive der prüfungen?
1 Antwort
Nein. Du wirst den Führerschein dort manchen müssen wo du deinen Hauptwohnsitz hast.
Warum? Darum:
Sie müssen den Führerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.
Quelle: https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Fuehrerschein+beantragen-417-leistung-0
Idee: Wenn die Fahrschule in beiden Landkreisen Filialen hat könntest du deine Stunden in beiden Kreisen "abarbeiten". Die Prüfung und der ganze Verwaltungskram ist aber in dem Kreis in dem du deinen Hauptwohnsitz hast.
Die Entfernung ist zum anderen ort ca .25 km, leider gibt es nur diese fs in meiner Heimatstadt, wie ich auch zuletzt meinen b klasse fs gemacht habe. Selbst die prüfungen werden an dem selben ort (nebenwohnsitz) absolviert als damals. Ausstellungsort ebenfalls nebenwohnsitz! Kenne mich besser dort aus als am hauptwohnsitz.
Vielleicht das Quäntchen “glück“ das eine rolle spielt
Zulässig ist die Ausbildung meines Wissens nur dort wo der Hauptwohnsitz ist. Dies hat dir so auch die Fahrschule zu verstehen geben wollen.
Danke für die antwort nein kein warum! Hatte es befürchtet da ich die unterlagen mit mir habe und es versuchen soll. Versuchen heißt bei behörten “ nein“ .