Führerschein kosten als Darlehen vom Jobcenter?

4 Antworten

Es gibt Darlehen und es gibt Zuschüsse, also nicht zurück zu zahlende Leistungen vom Jobcenter (und auch von der Agentur für Arbeit).

Darlehen gibt es nur für Kautionen und für Mietschulden laut SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung und für Sachen in SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen, also nicht für Führerscheine.

Aber es gibt Zuschüsse für Führerscheine, sogenannte Bildungsgutscheine usw. Siehe SGB II § 16 Leistungen zur Eingliederung Absatz 1 in Verbindung mit SGB III "Vermittlungsbüdscheh" oder so.

Darlehen für Führerschein, Auto usw. gibt es aber bei allen Banken und Sparkassen. Da genügt oft eine einfache Verdienstbescheinigung. Manchmal geht es sogar ohne ...

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn es darum geht, Dich in den Ausbidungs- oder Arbeitsmarkt einzugliedern, zahlt das Jobcenter den FS vielleicht sogar nicht rückzahlbar.

Antrag stellen und Entscheidung abwarten.

Wenn du ein KONKRETES Stellenangebot vorlegen kannst, dass du nur realisieren kannst, wenn du VORHER den Führerschein machst.

Die Arbeitsagentur kann genau so gut argumentieren, dass der Arbeitgeber dir ja ein Darlehen geben kann, das du dann mit deinem Gehalt zurück zahlen kannst.

Sowas geht, also vom Arbeitgeber? Kommt das nicht doof rüber da nachzufragen? Ich habe nämlich die Stelle erstmal nur für ein Jahr, da ich als pizza Fahrer arbeite

@Janrene158

Wenn der Arbeitgeber dich unbedingt haben will, weiß er das natürlich auch.

Beziehst du Leistungen?

Ein wenig ja, wohne noch in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinem Freund, arbeite vollzeit, dennoch liegt der Stundenlohn bei 9,60. Somit werden im die 800 Euro c. A. Von meinem Lohn angerechnet