Führerschein Klasse B Habe eine Frage zu (Alt FS 3)
Ich möchte mich bewerben und die Vorraussetzung ist Zwingende Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit ist ein gültiger Führerschein der Klasse B PKW/Kleinbusse (alt: FS 3).
Ich bin mir nicht sicher was ich jetzt genau fahren darf.Bei meiner Mutter steht FS 3 logischerweise drauf nur bei mir steht B und MSL und
4 Antworten
Wenn B auch reicht,ist alles für dich ok. Der alte 3, damit darf man auch bis 7,49 t fahren.
B = KFZ Bis 3,5 t einschließlich Kleinbusse bis max 8 Pasagiere.M = Roller 50 ccm² 45 km/hS = Qart mit Verskennzeichen 45 km/h , aber miut dem B darft Du auch zugelasssen größere Quarts fahren.L = Landwirtschaftliche Zugmaschienen ohne Gewichtsbeschränkung bis max. 25 km/ h Mit den alten 3 er hast Du KFZ bis 7 , 5 t fahren dürfen.
Schau dich hier mal schlau: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm
Aber Kleinbusse bist 3,5 t zul. Gesamtgewicht darfste mit Klasse B schon fahren.
Und die verlangen ja nur B und nicht BE oder C1.;)
C1 ist leichter LKW .B ist Bus bis 3, 5 t und max 8 Pasagiere .D 1 ist Bu sbis 7,5 t und max 16 Pasagiere.D ist Bus so groß wie er gebaut wird, gleiches gilt für die Pasagiere , jedoch daft der erst ab 21 J. erworben werden.
Kleinbusse bis zu 3,5 t darfst Du fahren!
Also, bewirb Dich ;-)