Führerschein in Bosnien und Herzegowina?

3 Antworten

Wenn du deinen erstwohnsitz für, ich glaube 186 Tage dort gemeldet hast, kannst du dort den Führerschein machen, ansonsten in HH

Dafür musst Du für mindestens 185 Tage in Bosnien-Herzegowina Deinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben, dann ist das kein Problem.

Führerschein-Tourismus der funktioniert einfach nicht.

Wenn du wirklcih den Bosnischen Führerschein haben willst, musst du die Koffer packen und dort 6 Monate leben.

und er darf hier in D kein Führerscheinproblem gehabt haben

Erster Absatz: falsch - Zweiter Absatz: richtig

Es besteht (noch) keine Verpflichtung einen ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen, da die Behörde im Heimatland den Führerschein nicht ausgestellt hat und somit auch nicht berechtigt ist diesen Einzuziehen, da die Führercheinkompetenzen aktuell noch national geregelt sind, auch wenn die Führerscheine als "EU-Führerscheine" betitelt werden.

Bevor ausländische Führerscheine in jedem EU-Land eingezogen werden könnten bzw. zwangsweise im Heimatland umgeschrieben werden müssten, besteht die Verpflichtung, dass alle Verkehrsminister die Führerscheinklassen angleichen.

Wenn ich beispielsweise mit dem Traktor aus Österreich (Klasse F) über die Grenze nach Deutschland fahre, können sie mir aufgrund einer Verkehrssünde den Führerschein dort nicht einziehen, weil es diese Klasse dort nicht gibt, sondern nur die Klasse T.

Diese Ungleichgewichte sorgen auch ferner dafür, dass vorwiegend deutsche Motorradfahrer in Österreich de facto oftmals unverschuldet ohne Fürhrerschein unterwegs sind, da die Klasse A und ihre Untergruppen teilweise andere Grenzwerte haben als hierzulande.

Selbiges kann bei PKW`s mit schweren Anhängern passieren, da die höchst zulässige Gesamtmasse des Gespannes (B+E) in den Ländern unterschiedliche Werte aufweist.