Führerschein im Ausland: Haupt- oder Nebenwohnsitz?

2 Antworten

  • Für den Führerschein, den Sie im EU-Ausland gemacht haben, gelten die selben Regelungen wie im restlichen Ausland, mit dem Unterschied, dass Sie den Führerschein nicht umschreiben lassen müssen, um hier zu fahren. Dauert Ihr Aufenthalt weniger als 185 Tage, ist Ihr im Ausland gemachter Führerschein hier ungültig, weil Sie ihn an einem Ort erworben haben, an dem Sie keinen „ordentlichen Wohnsitz“ haben. Der ordentliche Wohnsitz setzt voraus, dass Sie dort mindestens 185 Tage leben, das weisen Sie durch eine persönliche oder auch eine berufliche Bindung zum Ort nach.

Quelle: http://www.helpster.de/fuehrerschein-im-ausland-machen-so-geht-s_19620

Wie es in Österreich ist weiß ich nicht 100 %. Wenn du als Deutscher deinen schein in der Tschechei machen willst, reicht ein Nebenwohnsitz in der Tschechei. Vermute in Österreich ist es ähnlich.

Allerdings musst du warscheinlich eine gewisse Zeit, nach beantragung des Wohnsitzes warten.