Führerschein freiwillig abgeben?! Wie läuft das ab?

11 Antworten

Du kannst ihn abgeben, wenn du z.B. 80 Jahre alt bist und nicht mehr fahren möchtest. Macht einen guten Eindruck bei Kindern und Enkeln.

Wenn du nicht mehr fahren möchtest wegen andauernden Gesundheitsproblemen, gibt den Führerschein deinen Kindern zur Verwahrung. Wenn z.B. in 5 Jahren die Probleme vorbei sind, holst du ihn wieder ab.

Wenn du den Führerschein bei einer Behörde abgibst, bekommst ihn eventuell nicht ohne weiteres wieder.

Wenn dein Enkel den Führerschein mit 17 macht, benötigt er einen Beifahrer mit Führerschein.

Die "freiwillige Abgabe des Führerscheines" ist aus rechtlicher Sicht der Verzicht auf die Fahrerlaubnis, also auf das Recht, ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen. Mit dem Verzicht entfällt dieses Recht. Solltest du später einmal wieder ein Kraftfahrzeug führen wollen, dann musst du eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.
Dazu aus der Fahrerlaubnisverordnung:

§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung.
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
(3) Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9.

Der in Absatz 1 genannte § 15 schreibt vor, dass ein Bewerber um eine Fahrerlaubnis vor deren Erteilung eine Prüfung abzulegen hat. Diese Vorschrift ist gemäß Absatz 1 Satz 2 bei einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis grundsätzlich nicht anzuwenden, man bekommt die neue Fahrerlaubnis nach einem Verzicht also grundsätzlich ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung - es sei denn, dass ein Fall des Absatzes 2 vorliegt. Dann hat die Fahrerlaubnisbehörde vor der Neuerteilung eine Fahrerlaubnisprüfung anzuordnen.

Die Anordnung einer MPU nach Absatz 3 ist bei einem Antrag auf Neuerteilung nach vorangegangenem Verzicht nicht zu befürchten. Dies käme höchstens nach vorangegangener Entziehung der Fahrerlaubnis in Frage.

ginatilan  30.05.2012, 12:20

Hallo JotEs

Die Anordnung einer MPU nach Absatz 3 ist bei einem Antrag auf Neuerteilung nach vorangegangenem Verzicht nicht zu befürchten.

und wie ist es wenn der Fragesteller als Grund des Verzichts seine (z.B) Alkoholsucht/Drogensucht angibt??

JotEs  30.05.2012, 12:47
@ginatilan

Man ist nicht verpflichtet, einen Grund für den freiwilligen Verzicht anzugeben. Soweit ich weiß, fragt die Behörde daher auch nicht nach einem Grund für den Verzicht.

Sofern aber solch eine Suchterkrankung bereits anderweitig aktenkundig ist und der Betroffene nur deshalb "freiwillig" auf seine Fahrerlaubnis verzichtet, um einer kostenpflichtigen Entziehung zuvorzukommen, nun, dann wird er tatsächlich im Rahmen der Eignungsprüfung gemäß § 14 FeV mit einer Anordnung zur Beibringung eines MPU-Gutachtens zu rechnen haben.

Ist er dann für immer weg?!

Ja, dieser Führerschein wirst du nie wieder bekommen, wenn du einen neuen willst musst du eine neue Fahrerlaubnis beantragen.

ich kenne deine Gründe für deine Frage nicht, aber wenn du ihn wieder beantragen willst kann eine MPU gefordert werden.

kommt ganz darauf an welchen Grund du für deinen Verzicht bei der Fsst angibst

011100  30.05.2012, 10:28

Wie kann man solche Fragen nur für bare Münze nehmen.

Tanke nochmal ein schönes großes Auto voll min 80L Tank, sag dann du hast dein Portmonee vergessen und lässt dein Führerschein als Pfand da, dann biste den auch los und es hat sich nochmal gelohnt ;) HAHA

Gehst zur Führerscheinstelle deiner Komune und gibst ihn ab. Eine neue theoretische oder praktische Prüfung ist nur erforderlich, wenn Tatsachen vorliegen, dass die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.

Ansonsten gelten die Regelungen für die Neuerteilung (§ 20 FeV).