Führerschein fortführen bei anderer Fahrschule nach 3/4 jährlicher Pause?
Hallo Community,
Vor einem Jahr hab ich angefangen, meinen Führerschein zu machen. Ich hatte bisher noch keine Theorieprüfung, aber schon ungefähr 6 Fahrstunden. Allerdings hab ich dann auf Grund eines Urlaubs meines Fahrlehrers und meinem Umzug in eine 30 km weit entfernte Stadt meinen Fahrschulbesuch unterbrochen(August) Da wenig später schon der Abistress anfing, wir Vorprüfungen geschrieben haben und ich nebenbei noch Arbeiten ging, hatte ich weiterhin keine Zeit mehr für den Besuch.
Weil ich jetzt nicht mehr arbeite und alle Prüfungen vorbei sind, habe ich jetzt wieder Zeit. Meine Frage ist nun, ob es möglich ist, die Fahrschule zu wechseln oder, ob dadurch zusätzliche Kosten entstehen? Ich habe mich ehrlich gesagt nicht getraut, dort mal vorbei zu schneien und einfach mal nachzufragen, aber durch Dritte weiß ich, dass mein ursprünglicher Fahrlehrer dort sowieso nicht mehr arbeitet, deswegen würde mich auch nichts mehr an der Fahrschule festhalten...
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Wann wurde denn der Antrag beim Verkehrsamt gestellt? Der ist ein Jahr gültig.
Ein Wechsel ist jederzeit möglich .. es kann nur sein, das das Verkehrsamt eine Gebühr nimmt (bei uns 12,50 €) und die neue Fahrschule eine Grundgebühr verlangt.
Wenn die Stunden nicht älter als 2 Jahre sind bekommst du eine Bescheinigung und kannst die Stunden in der neuen Fahrschule anrechnen lassen.
Da der Antag nur noch 1/4 Jahr gilt sollte man sich beeilen den dann muss ein ganz neuer gestellt werden und in der neuen Fahrschule so wie so alles von NULL Grundgebühr Fahrstunden Unterricht alles bei NULL den man kann da nichts mitnehmen außer den Können und Wissen und die paar Fahrstunden sind nach der Zeit so wie so nichts mehr wert .
Und Schule oder Abi ist kein Grund um mit der Fahrschule aufzuhören das ist kein Vollzeitjob das macht man locker nebenbei egal ob Schule Ausbildung Beruf Abi ist so was locker zu schaffen .
Das ist so nicht richtig.. Stunden sind 2 Jahre gültig und müssen von der neuen Fahrschule anerkannt werden. Egal ob der Antrag noch läuft oder nicht.