Führerschein am Zweitwohnsitz im Ausland machen?
Ich habe vor Jahren meinen Führerschein im Ausland(EU) gemacht, hatte dort meinen zweitwohnsitz gemeldet.
Nun habe ich ihn irgendwo verloren und beim ausländischen Verkehrsamt eine Bescheinigung angefordert die 1. zeigt das ich den Führerschein im vollen Recht erworben habe und 2. ohne Verkehrsdelikte oder andere Probleme registriert bin.
Als ich beim Bürgerbüro meinen Führerschein neu beantragen wollte, fragte man warum ich diesen im Ausland gemacht habe, warum ich mich nicht hier abgemeldet hätte und genehmigte den Antrag nicht.
Meine Frage: habe ich den Führerschein illegal im Ausland erworben?
Ich habe ihn im Ausland aus Kostengründen und der Sprachbarriere gemacht. Der Zweitwohnsitz war über mehrere Jahre gemeldet (sprich, nicht Scheinadresse) da ich dort meine Familie oft besuchte. Gelebt habe ich in Deutschland und auch die Schule besucht. WICHTIG: ich habe keine MPU hintergangen. Zählt das trotzdem als Führerscheintourismus? Hätte ich vorher bei dem Verkehrsamt in Deutschland melden sollen das ich im Ausland am zweitwohnsitz einen Führerschein machen will. (In dem Land gibt es außerdem kein Gesetz über Erst und Zweit Wohnsitze wie in Deutschland.)
Ich finde im Internet leider nichts dazu.
Was kann ich nun tun um meinen Führerschein trotzdem zu bekommen, und welche Rechte habe ich in diesem Zusammenhang?
Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen
3 Antworten
2 Wohnsitz im Ausland, gibts nicht.
Als ich beim Bürgerbüro meinen Führerschein neu beantragen wollte
Du meinst du wolltest dein XXX in einen deutschen Führerschein umtauschen. Da geht nur aus bestimmten Ländern. Auch nur dann wenn du dort "lebst"
Dein Trick ist uralt und klappt nicht. Du kannst nur als Tourist hier mit einem ausländischen Lappen fahren
Einen EU Führerschein kannst du benutzen, den muss man auch nicht umschreiben. Wird der ungültig und du lebst in D kannst du den umschreiben.
Davon ausgehend das du denn im Ausland gemacht hast, also du DORT gelebt hast. Urlaubscheine erkennt dir keiner an.
Und "Zweitwohnsitze" ist ein Konstrukt deiner Finantzämter. Die hast nur einen Wohnsitz, der ist dort wo du deinen Lebensmittelpunt hast
Aber warum diskutieren, geht aufs Amt und versuch dein Glück
Ich habe vor Jahren meinen Führerschein im Ausland(EU) gemacht,
Bitte das Land und auch das Datum des Führerscheins angeben.
Außerdem, wann hast du einen Antrag auf Umwandlung in einen deutschen Führerschein gestellt?
Was kann ich nun tun um meinen Führerschein trotzdem zu bekommen
Melde dich bei der Fahrschule an und mache deinen Führerschein neu.
"Bitte das Land und auch das Datum des Führerscheins angeben." - Das Land spielt hier keine Rolle da es 1. zur EU gehört und 2. ich andere Leute kenne die es genauso gemacht haben wie ich (meine Eltern). 2015/16?
"Außerdem, wann hast du einen Antrag auf Umwandlung in einen deutschen Führerschein gestellt?" - Nein da man als EU-Bürger auch im Ausland mit seinem ursprünglichen Führerschein fahren darf. Ein Franzose darf in Deutschland leben und einen französischen Führerschein besitzen.
"Melde dich bei der Fahrschule an und mache deinen Führerschein neu." - Darauf wird es wohl hinauslaufen wenn es keine informierten Antworten geben wird.
Nochmal zur Frage "wann?" das war vor einigen Wochen. Vllt 5 Wochen?
Nachdem du mir keine weiteren Details mitteilst, kann ich nur empfehlen, suche dir einen Rechtsanwalt und lasse dich bei diesem beraten!
Natürlich gegen Entgelt!
Das FS war nicht korrekt erworben, somit lief jetzt alles richtig.
Du hättest deinen Hauptwohnsitz mind. 185 Tage im Ausland haben müssen, damit er hier anerkannt werden könnte.
Was du jetzt tun kannst: legal einen deutschen FS erwerben,
Nochmal lesen: "Der Zweitwohnsitz war über mehrere Jahre gemeldet (sprich, nicht Scheinadresse) da ich dort meine Familie oft besuchte." weit mehr als 185 Tage im Jahr.
Nochmal lesen: der Hauptwohnsitz muss mind 185 Tage im Ausland gewesen sein!
Die 185 Tage Regel bezieht sich doch darauf das ein Zweitwohnsitz anerkannt wird. Das ist meines Wissens nach für den Hauptwohnsitz nicht wichtig da sich am Hauptwohnsitz der Lebensmittelpunkt befindet.
Nein, der Hauptwohnsitz ist hier relevant! Und der war Deutschland .. und deswegen ist der FS hier eben auch nicht gültig. Weil: Hauptwohnsitz - Lebensmittelpunkt - hier ist der FS zu machen.
Es gibt aber schon die Möglichkeit seinen FS am Zweitwohnsitz zu machen, wenn man es vorher mit der Behörde am Hauptwohnsitz vereinbart? Gibt es jetzt eine Möglichkeit für mich das nachträglich zu tun oder ein Gesuch auf Anerkennung des FS zu machen? Irgendwas? Btw ich hatte damals keine Ahnung von den jeweiligen Gesetzen, klar schützt Unwissen einen nicht, aber gibt es keine andere Möglichkeit?
Ja, die Möglichkeit gibt es.. wenn der Zweitwohnsitz in Deutschland ist. ^^ Und nochmal: Der Schein hat hier keine Gültigkeit und diese lässt sich auch nicht nachträglich wieder herstellen. Das Verkehrsamt hat dir das auch schon gesagt. ^^
"2 Wohnsitz im Ausland, gibts nicht." - Weiß nicht warum du so denkst denn das gibt's, und nicht selten.
"Du meinst du wolltest dein XXX in einen deutschen Führerschein umtauschen. Da geht nur aus bestimmten Ländern. Auch nur dann wenn du dort "lebst" " - Nein ich wollte meinen ausländischen Führerschein mithilfe des Bürgerbüros hier neu beantragen, ähnlich wie ein Pass oder Ausweis bei der jeweiligen Botschaft neu bestellt wird, diese gibt dann die Anfrage an das Land weiter die dann einen ausländischen Pass zuschickt.
"Dein Trick ist uralt und klappt nicht. Du kannst nur als Tourist hier mit einem ausländischen Lappen fahren" - Was für ein Trick das sein soll weiß ich nicht, ich habe meinen Führerschein verloren und möchte ihn neu beantragen, regelgemäß. Auch Ausländer dürfen mit ihrem Führerschein in Deutschland fahren zumindest wie in meinem Fall EU-Ausländer.