Führerschein als gehörloser Mensch - Ja oder nein?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Zu gefährlich 46%
Richtig so 46%
Alternativer Lösungsweg (bitte Angeben) 8%

4 Antworten

Viele Leute lenken sich absichtlich beim autofahren ab.

  • Sie führen Gespräche ob mit dem Beifahrer oder per Freisprechanlage. Wenn man mit den Gedanken mitten in einer Diskussion ist, ist das eine starke Ablenkung
  • Sie hören Radio oder Hörbücher. Hören Leute wirklich richtig zu, sind sie mit ihren Gedanken zum Teil eben nicht im Verkehrsgeschehen
  • Es gibt Autofahrer, die rauchen während der Fahrt. Nicht nur, dass sie die Handgriffe ausführen müssen, es könnte ihnen auch glühende Asche auf die Beine fallen.

Es gibt also Vielerlei absolut erlaubte und tolerierte Ablenkungen. Mit welchem Recht sollte also einer tauben Person der Führerschein verweigert werden?

Die meisten notwendigen Informationen erhält man optisch. Einzig das Martinshorn ist nicht optisch - das Polizeiauto oder der Notarztwagen und dessen Lichtsignale aber sehr wohl.

Danke für die Antwort, sehe das selbst aber anders.

Ablenkung ist etwas ganz anderes als ein fehlender Sinn, der es dir nicht ermöglicht, akustisch etwas wahrzunehmen. Klar kann man sich mit Zigaretten und Gesprächen ablenken, aber ich höre dennoch das Martinshorn. Wenn das nicht so wäre, dann würde ich bereits gegen § 23 der StVO verstoßen. Das erlaubt der Gesetzgeber also wie gesagt nicht. Egal ob es nun Musik oder Gespräche sind oder ein komplett schalldichtes Auto wäre.

Wer komplett gehörlos ist, hat gar keine Möglichkeit, das Martinshorn wahrzunehmen. In der Nacht ist das völlig egal, da sieht man das Blaulicht sowieso immer früher.

Am hellen Tag sehe ich das aber komplett anders. Hier ist es häufig genau anders herum. Erst vor wenigen Tagen hatte ich wieder grün, wollte abbiegen und hörte schon das Martinshorn. Ich bin langsam angefahren und haben versucht zu schauen, wo es her kommt. Diese Möglichkeit fehlt einem gehörlosen komplett. Ich hätte die Rettungskräfte ohne Martinshorn definitiv erst nach meinem Abbiegevorgang wahrgenommen.

Und ich denke jetzt auch an größere Kreuzungen, wo sich z.B. hinter einem LKW rechts der abbiegen will und rot hat noch zwei Fahrspuren geradeaus mit grün befinden. Wenn von rechts dann Einsatzkräfte kommen, besteht definitiv eine erhöhte Gefahr für einen Unfall, wenn ein gehörloser geradeaus über die grüne Ampel fahren will. Er sieht die Rettungskräfte nicht und sie ihn auch nicht vor der Kreuzung. Sie müssen wenn sehr langsam einfahren. Das passiert auch oft, aber keineswegs immer. Hab schon oft gesehen, egal selbst oder via YouTube. Gerade weil die Einsatzkräfte unter Zeitdruck stehen, spielt das gegen die Sicherheit.

@paulfragtgf

Es ist richtig, dass gehörlosen Personen ein kompletter Sinn fehlt. Ich habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass gerade diejenigen, denen ein Sinn fehlt, aufmerksamer sind. Sie versuchen das ständig zu kompensieren, dass ihnen ein Sinn fehlt und durch ihre jahrelange Übung gelingt es ihnen tatsächlich mehr aus ihren übrigen Sinnen herauszuholen.

Ganz ehrlich, ich habe schon viele "dusselige" Autofahrer gesehen, die es trotz normalem Gehör z.B. nicht schaffen, auf ein Martinshorn angemessen zu reagieren und zum Teil mitten auf der Kreuzung stehenbleiben und so erst recht alles blockieren, oder die im Stau keine Rettungsgasse frei halten. Dann müsste man denen auch den Führerschein entziehen.

Darum halte ich es für unverhältnismäßig gehörlosen Personen den Führerschein zu verweigern.

Ablenkung halte ich tatsächlich für eine der häufigsten Unfallursachen!

@verreisterNutzer

Das ist auch in der Tat so, dass Menschen mit fehlendem Sinn ihre anderen Sinne um so mehr beherrschen und aufmerksamer sind. Auch bei gehörlosen haben Studien gezeigt, dass sie beim Auto fahren aufmerksamer sind, hab ich vorhin bei meiner Recherche noch gelesen.

Dennoch gibt es halt eine erhöhte Gefahr. Die Frage ist nun, ob man das als ausreichenden Grund sieht, den Menschen das Fahren zu verbieten. Auch ich habe jetzt noch nie von einem Unfall mit einer gehörlosen Person gehört.

Und dass auch Menschen mit bestem gehör nicht gerade vorbildlich reagieren... Ja, da gebe ich dir zu 120% recht...

Ja, finde ich vollkommen ok ..

Ich arbeite in einer Fahrschule und wir hatten schon 3 gehörlose Schüler .. es gab keine Probleme die nicht zu lösen waren.

Martinshorn sollte halt mit Blaulichte gekoppelt sein.. dann haben auch Gehörlose die Möglichkeit Einsatzfahrzeuge wahrzunehmen.

Das Martinshorn muss auch mit Blaulicht gekoppelt sein, ansonsten haben die Einsatzkräfte keine Wegerechte.

Aber dennoch sieht man das Blaulicht am hellichten Tage nicht immer problemlos. Besonders, wenn man halt einfach mit 50 oder mehr über eine Kreuzung fährt und z.B. auf dem Rechtssabbieger ein LKW steht. Das Martinshorn nutzt man ja auch nicht ohne Grund in der Stadt ;)

@paulfragtgf

Und .. trotzdem dürfen Gehörlose den Führerschein machen und das ist gut so. Und natürlich sieht man Blaulicht auch am Tage. -.-

Zu gefährlich

Das meiste passiert ja durch sehen usw, aber hören kann schon hilfreich sein. Gerade in Gefahrensituationen.

Alternativer Lösungsweg (bitte Angeben)

Gescheit wäre es wenn man nur Mopeds oder Mopdautos lenken dürfte.

Weil du auf Mopeds und Mopedautos kein Teilnehmer im Straßenverkehr bist und du nicht auf Martinshörner etc hören musst?

Wär mir neu.

@Menschenkind1

Ich verstehe die Argumentation schon. Du bist mit einem Moped / Mopedauto schließlich begrenzt in deiner Leistung sowie Geschwindigkeit und kannst auch gar nicht auf Autobahnen etc fahren. Außerdem stellst du damit eher eine Gefahr für dich und nicht Unbeteiligte dar. Deswegen darf man damit ja auch schon vor seinem 18. Lebensjahr fahren. Dann wäre es auch nicht ganz verkehrt zu sagen, dass gehörlose hier auch in einer solchen Form begrenzt sein sollten.

@paulfragtgf

Joa gut, hast wohl recht..