Führerschein Akteneinsticht
Hallo liebe freunde,
ich muss leider bei der führerscheinstelle einen Akteneinsicht beantragen, nun hab ich keine ahnung davon kann ich es auch per online beantragen odermuss ich es mit einem anwalt machen wie komme ich da leicht ran wäre sehr nett wenn ihr mir bitte weiter helfen könntet
danke im voraus ;)
4 Antworten
Tach
Ruf da an und mach n Termin mit dem Sachbearbeiter.
Dann kannste direkt bei dem in deiner Akte blättern.
Kopien usw lassen die jedoch meistens nicht zu.
Notizen kannste dir aber machen.
Es gibt einen Rechtsanspruch, die dich betreffenden Daten und Akten einsehen zu können.
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__29.htmlDas kann nur verweigert werden, wenn z.b. Ermittlungen laufen.?
Das bedeutet Abs 2 des o.a. Gesetzes
Das hat den Grund, dass der Beschuldigte, bzw Verdächtige nicht einen Nutzen aus den Ermittlungsergebnissen zieht.
Verweigert werden kann ne Akteneinsicht auch z.b. bei Krankenakten, wenn die Möglichkeit besteht der Selbst Schädigung.
Das ist zwar selten, aber bei psychischen Erkrankungen ist das möglich.
das werde ich tun danke vielmals
Hallo
du kannst jederzeit, nach Terminanfrage, eine kostenlose Akteneinsicht bei der Fsst machen.
Dabei handelt es sich genau um die Akte die der Gutachter am Tage der MPU von dir bekommt.
Das hat den Vorteil, dass du informiert bist was der Gutachter über dich weß
Direkte Akteneinsicht nur durch einen Anwalt - eine "Auskunft" über Punkte o. a. jedoch kannst du selbst anfordern.
für diese Akte benötigt man keinen Anwalt
Awalt ist immer gut auch einen Psychologen zur Vorbereitung vom MPU
Wer mit nem Anwalt bei der MPU auf kreuzt, wird sofort rasiert.
Die MPU bzw die Bedingungen an die Wiedererteilung der Farhrerlaubnis haben NICHTS mit einem juristischen Problem zu tun.
steht da einzig um die Fragestellung der Allgemeinen Sicherheit und Gefahrenabwehr.
Man muss sich im Klaren darüber sein, dass die Betroffenen, denen die FE entzogen wurde, als gemeingefährlichen gelten und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.
Klingt sehr Bööse. - ist es auch.
Tatsächlich ist aber so, dass notorische Raser und Besoffenfahrer ne dissoziale Einstellung zu ihren Mitmenschen haben.
Klingt auch böse,ist aber wissenschaftlich belegt.
Wer also bei der Wiedererteilung der FE und bei der MPU mit nem Anwalt Druck machen will, der hat die Fragestellung der MPU nicht verstanden.
Die Behörde gibt dem Betroffenen "gnädigerweise" die Möglichkeit, die Zweifel an der Charakterlichen Eignung zur Teilnahme im Straßenenverkehr durch ein Gutachten (MPU) auszuräumen.
Das mag einem gefallen, oder nicht, aber wer in der Phase mit nem Anwalt daherkommt, beweist quasi, dass die Zweifel der Behörde weiterhin begründet sind.
Bei der Wiedererteilung der FE geht es NUR um die Frage der allgemeinen Sicherheit und der Gefahrenabwehr.
Dass Raser und Besoffenfahrer eine Gefahr für die Sicherheit sind dürfte klar sein.
Die Betroffenen sollten also die Ursachen und Beweggründe für ihr Handeln aufarbeiten.
Blödsinnigkeiten, wie Termindruck bei Rasern, oder "ich trinke nur 3 mal im Jahr Alkohol und dann auch nur 2 Radler" wenn einer mit 1,6 Promille angehalten wurde, sind bei ner MPU tödlich.
Anwälte müssen aus juristischer Betrachtung den Sachverhalt im Sinne ihres Mandanten verharmlosen.
Vor Gericht ist das richtig um ne niedrige Strafe rauszuholen.
Die MPU, bzw der Entzug der FE ist aber keine Strafe im Sinne einer Sanktion, sondern, wie bereits erwähnt, eine Frage der Sicherheit und Gefahrenabwehr.