Führerschein ab 17 - Aushändigung

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Du bekommst direkt nach der bestandenen Prüfung eine Prüfbescheinigung vom Prüfer, die dann bis zu deinem 18. Geburtstag gültig ist. Das heißt, du brauchst nichts abholen, sondern musst nur diese dir vom Prüfer ausgehändigte Prüfbescheinigung und deinen Ausweis dabei haben (bei deiner Begleitperson gilt dasselben; Ausweis und Führerschein). Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte!

Fail

Bekomme ich diese Prüfbescheinigung denn auch schon mit 16 oder darf ich sie frühestens mit 17 entgegen nehmen? :-)

@Laura3495

Soweit ich weiß auch mit 16. Du musst dir auch nichts abholen. Mir hat der Prüfer direkt die Prüfbescheinigung in die Hand gedrückt, mehr brauchte ich nicht machen. Du musst nur zum Amt, wenn du BE machst, weil von da aus dann noch was eingetragen werden muss.

@10Leo

Das ist ja dann eine andere Aussage wie die von Leon97531, welche stimmt denn jetzt? :-)

@Laura3495

Ganz einfach:
a) Machst du die Prüfung mit 17, dann bekommst du die BF17-Bescheinigung meist gleich in die Hand. Das ist die richtige Fahrerlaubnis, die du dann auch mit 18 in den Kartenführerschein umtauschen musst. Diese BF17-Fahrerlaubnis nennt sich wahrscheinlich ebenfalls "Prüfbescheinigung", so dass es hier zu Irrtümern kommen kann.
b) Machst du die Prüfung VOR dem 17. Geburtstag, dann erhälst du allenfalls eine Prüfungsbescheinigung, welche nur besagt, dass du die Prüfung bestanden hast. Das ist nicht die richtige BF17-Bescheinigung, welche du frühestens am 17. Geburtstag erhalten kannst.
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@10Leo schrieb wohl aus gutem Grund "so weit ich weiß" ... das ist nämlich nicht korrekt. @Leon97531 hat Recht. Um die richtige BF17 (also die Fahrerlaubnis) zu bekommen, musst du 17 sein.

@Franticek

Ah, genau Lesen lohnt sich! Ich hatte nicht auf den Unterschied zwischen "Prüfbescheinigung" und "Prüfungsbescheinigung" geachtet. Vielen Dank :-)

Du bekommst eine Bescheinigung, mit dem gehst du dann zum Stadthaus zum Verkehrsamt, da geben die dir eine Fahrerlaubnis, mit 18 kannst du dieses dann gegen einen Führerschein austauschen.

Kann niemand besser wissen als ich ich habe meine Fahrerlaubnis gestern abgeholt. Hab mein Führerschein auch mit 17 gemacht

D.h. ich kann mir die Fahrerlaubnis auch schon mit 16 abholen?

@Laura3495

Klar, kannst aber erst mit 17 mit deinen Eltern fahren, mit 18 dann alleine

@iten0five

Ach super, vielen Dank, das beruhigt mich :-) Ich hatte schon befürchtet, dann erst eine Woche später fahren zu dürfen. Klar ist eine Woche kein Weltuntergang, aber ärgerlich ist es schon, wenn ich dann sowieso noch einen Monat warten muss wegen früher bestandener Prüfung :-))

@Laura3495

Das ist gar nicht so super weil falsch. Die Fahrerlaubnis - in diesem Fall also die BF17-Bescheinigung - darf nicht vor dem 17. Geburtstag ausgehändigt werden.

Wenn du die Fahrprüfung vor erreichen des Mindestalters (17) ablegst, bekommst du die Prüfbescheinigung erst ab deinem 17. Geburtstag ausgehändigt.

Erst ab dann darfst du auch mit der in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson(en) fahren.

Also wären dann hier die Antworten von iten0five und 10Leo inkorrekt?

@Laura3495

Ja, mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung wird die Fahrerlaubnis erteilt, dies ist erst ab erreichen des Mindestalters möglich.

@Leon97531

Die BF17-Bescheinigung nennt sich zwar auch "Prüfbescheinigung", so wie ich das mitbekommen habe, ist aber eine Fahrerlaubnis. Dagegen gibt es, wenn man die Prüfung vor dem Mindestalter ablegt, eine Prüfungsbescheinigung, die lediglich aussagt, dass man die Prüfung bestanden hat. Ich denke mal, dass die Fragestellerin und manche andere hier diese Unterscheidung nicht kennen, daher kommen teilweise auch falsche Antworten.