Führerschein - Gesamtgewicht - Was zählt dazu?

5 Antworten

Grundsätzlich zählt hier das zulässige Gesamtgewicht das in den Papieren vermerkt ist - nicht das was Zugfahrzeug und Anhänger tatsächlich wiegen.

Dabei kann praktisch gesehen schon ein einziges Kilo den Unterschied zwischen einer relativ harmlosen Ordnungswidrigkeit [Überladung] und einer Straftat, nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis, ausmachen.

Da ich jetzt nicht genau erkennen kann worauf Du Dich mit den 3,4to beziehst solltest Du da schon etwas genauer werden...



Ich gehe mal davon aus das PKW + Wohnanhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5to haben - Du aber noch Gepäck mitnehmen willst das 400kg wiegt?

Das wäre dann eine Überladung die Dich zwar nicht viel kostet wie FoF, aber sehr gefährlich werden kann. Du wärst nicht der Erste der von seinem Anhänger überholt wird weil dieser sich aufgrund seines hohen Gewichtes selbstständig gemacht hat. Außerdem sind zumindest die meisten Polizisten nicht blöd und erkennen schon am Typ des Fahrzeugs wo es eng werden könnte und kontrollieren dann gern mal...

Für deine Anforderung reicht B nicht aus wen Du damit fährst ist das fahren ohne Füherschein   . 

B   Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Darüber muss die Klasse BE vorhanden sein . 

BE  Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Die Klasse B genügte für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg nur dann,wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM)der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger)nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zGM des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überstieg.Für schwere Anhänger war die Klasse BE erforderlich.

Quelle : ADAC 

Aufpassen im Unterricht wäre da angebracht gewesen . Dann wäre die Frage nie aufgekommen . 

Für schwerere Anhänger gibt es die Möglichkeit,lediglich eine Fahrerschulung nach B 96 zu machen. Erfasst sind hier von alle Anhänger über 750 kg zGM hinter einem Kfz der Klasse B, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt. ZahlreicheWohnwagengespanne fallen in diese Kategorie

Hi,

da sich die Angabe auf die zulässige Gesamtmasse bezieht, musst du leider auch die Zuladung berücksichtigen. Dabei spielt es meines Wissens auch keine Rolle ob dein Fahrzeug tatsächlich beladen ist - wenn die Summe aus Leergewicht und maximaler erlaubter Zuladung 3,5 t übersteigt, darfst du das Fahrzeug mit Klasse B nicht führen.

Viele Grüße,

SacredChao  

Kleine Ergänzung: Die Antwort bezieht sich natürlich auf den Führerschein Klasse B ohne Schlüsselzahl 96. Sollte selbige vorhanden sein, darf die Kombination von Fahrzeug und Anhänger eine Gesamtmasse von bis zu 4250 kg besitzen.


Viele Grüße,

SacredChao

@SacredChao

Für schwerere Anhänger gibt es die Möglichkeit,lediglich eine Fahrerschulung nach B 96 zu machen. Erfasst sind hier von alle Anhänger über 750 kg zGM hinter einem Kfz der Klasse B, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt. Zahlreiche Wohnwagengespanne fallen in diese Kategorie

ein Wohnwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,4t fahren

dazu kommt wohl noch das Zugfahrzeug, darfst nicht fahren. 

vermute aber, dass es sich um ein Wohnmobil handelt, Zulässiges Gesamtgewicht von 3,4t, dürftest fahren. Es sollte das Leergewicht vermerkt sein; da kannst zwei Personen mit etwa 160 kg plus Gepäck 400kg hinzurechnen.  

mit B darf man nur bis 3T fahren 

Nö, bis 3,5to.

 sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt