Fühle mich vom Arbeitsamt schikaniert

11 Antworten

Da wirst du nicht drumherum kommen. Zeitarbeitsfirmen sind nicht alle schlecht. ich war selbst schon Leiharbeiter und ich kenne auch viele die Es waren.

Sie bieten die Möglichkeit einen Job im ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. Das ermöglicht auch Quereinsteigern in einem anderen Beruf unter zu kommen.

Wenn du zu einer Zeitarbeitsfirma gehst, lass dich am besten in der Industrie einsetzen. Dort ist man meist länger eingesetzt und wechselt nicht wöchentlich den Betrieb.

In unserer Firma sind zum Teil ehemalige Leiharbeiter Schicht und Teamleiter. Also auch die Leiharbeit kann Türen öffnen.

Während der Zeitarbeit hast du die Möglichkeit dich weiter zu bewerben; wenn es nichts für dich ist.

Also alle Leute von einer Zeitarbeitsfirma, die ich während der Arbeit kennen gelernt habe, waren unglücklich. In meinem Beruf ist es dann eher die Regel, dass man täglich / wöchentlich wechseln muss. Das will ich einfach nicht.

@Lililein123

Das musst da ja auch nicht, wenn du auf das Geld der Allgemeinheit verzichtest.

@TETTET

Ich bitte dich. Ich habe schon das 50fache von dem eingezahlt, was ich momentan erhalte bzw habe ich noch garkein Geld erhalten, da ich erst seit ~3 Wochen ohne Arbeit bin.

@Lililein123

Siehst du da warst du noch Allgemeinheit. Hättest du es toll gefunden, wenn man dein Geld einfach zum Fenster hinaus geworfen hätte?

Nach nur 3 Wochen Arbeitslosigkeit wird dir eine Sperre angehängt und du musst dich bei Zeitarbeitsfirmen bewerben?? In was für einem Arbeitsamt bist du denn dort?? Ich war auch 6 Monate!! Arbeitslos, habe aber nie so eine Maßnahme ( Bewerbungstraining) bekommen und wurde auch nicht von Zeitarbeitsfirmen gewzungen mich bei Ihnen zu bewerben. Außerdem können die dich nicht zwingen, gehe einfach zu deinem Sachbearbeiter und sag ihm das einfach und dann siehst du zu, dass du ganz schnell dir selbst auf eigene Faust dir eine neue Arbeit suchst. Meiner Meinung nach läuft das wo du da bist nicht ganz normal ab.

Im Prinzip ist jede Arbeit zumutbar, die dazu führt, dass du nicht mehr auf die Leistung angewiesen bist. Dass du dich schikaniert fühlst, ist nachvollziehbar. Aber es hindert dich ja niemand daran, auch aus dem Beschäftigungsverhältnis bei der Zeitarbeitsfirma, dich weiter zu bewerben.

Du kannst nichts umgehen, weder die maßnahme noch die Bewerbungen. Sei doch froh das du überhaupt geld bekommst und in einem Sozialstaat lebst. Das die dafür etwas fordern ist doch selbstverständlich.

Naja, aber jemanden mit gutem Schulabschluss, abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung braucht man doch nicht zu einem Bewerbungstraining zu schicken! Meine Bewerbungen sind top. Lieber hätte ich was gemacht, was auch wirklich mit meinem Beruf zu tun hat.

Zu der Sache mit der Einladung zu dem Meldetermin: wann hast Du den Sanktionsbescheid erhalten?

Zu dem Bewerbungstraining: hast Du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben? Wenn ja: steht darin was von dem Training? Zitiere bitte mal!

Am Samstag erhielt ich das Schreiben, Montag rief ich gleich an und heute hatte ich den Termin bei der SB. Es war als würde sie mich nicht hören und hat mir immer wieder die gleichen Dinge unterstellt. Erst als ich meinte, dass ich ihr garnichts beweisen muss, sondern sie mir und das mir nicht einfach Geld gestrichen werden darf solange ich nicht angehört wurde, sagte sie garnichts mehr.

Ja, ich habe sie unterschrieben. Ich muss ehrlich gestehen, dass ich Sie nur überflogen habe, da ich dachte, dort stehen nur die Dinge drinne die wir besprochen haben ( Bewerberprofil, nach 3 Monaten bundesweite Bewerbungen etc ) Der Abschnitt zur Maßnahme lautet wie folgt : Regelmäßige Teilnahme an der Maßnahme AViBA ab 18.2.13 Anhand der Zugangsdaten das Bewerberprofil überarbeiten ......Auf einem seperaten Blatt, welches ich später erhielt, steht noch u.a die Mitwirkungspflichten und was mir droht wenn ich das nicht mache od. abbreche, unentschuldigt fehle etc

@Lililein123

Dann hast Du Dich mit der Teilnahme an der Massnahme einverstanden. Du kannst auch nicht einen Kaufvertrag für eine Waschmaschine unterschreiben und dann nachher maulen, dass Dir eine Waschmaschine geliefert wird, da Du ja angeblich keine wolltest.

Damit hat sich das Thema erledigt.

Gegen den Sanktionsbescheid kannst Du noch Widerspruch einlegen. Dass Du die Vorladung gar nicht erhalten hast, ist ausreichend. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, klagst Du gegen den Widerspruchsbescheid. Dazu beauftragst Du am besten einen Anwalt.

Rechne damit, dass die nächsten Vorladungen per Niederlegung kommen. Das heisst: ein Bote des JC bringt sie und bezeugt, sie Dir in den Briefkasten eingeworfen zu haben.

@derdorfbengel

Bzgl. des Sanktionsbeschied hat sich alles schon geklärt. Gegen meine Argumente konnte sie nichts mehr sagen und ich bekomme mein Geld.

Widerum musst du auch bedenken, hätte ich es nicht unterschrieben, würde ich kein Geld bekommen. Bzw. stand dort auch nichts von 8 Wochen und von 8-16Uhr. Ich war damit im endeffekt auch überfordert. Die ganze Situation ( Arbeitslos ) ist mir fremd und auch der ganze Kram, der zu beachten ist. Ich halte diese Maßnahme einfach für Schikane. Ganz ehrlich, 8 Wochen Bewerbungstraining von morgens bis abends....so blöd kann kein Mensch sein.

@Lililein123

Widerum musst du auch bedenken, hätte ich es nicht unterschrieben, würde ich kein Geld bekommen.

Nein. Das muss ich nicht bedenken. Weil das nichts als Mumpitz ist.

Du magst das ja gern glauben, aber dann brauchst Du auch hier nicht nach Wissen zu fragen.

@derdorfbengel

So wurde es mir gesagt von der Sb. Du darfst mich aber auch gerne aufklären, darum frage ich ja.

Ich zitiere mal ein Satz aus der EGV: Lehnen Sie ohne wichtigen Grund die Teilnahme an der umseitig angebotenen Maßnahme ab (.....) tritt eine Sperrzeit ein ( § 159 Abs. 1 Nrn 4 und 5 SGB III ). Sie dauert längstens zwölf Wochen (....)

@Lililein123

Die Sachbearbeiterin hat Dich verschaukelt. Mit solchen substanzlosen Drohungen werden Dinge erpresst, die sonst nicht zu erhalten wären.

Die Nichtteilnahme an der Massnahme ist tatsächlich mit Sperrzeiten belegbar. Das Nichtunterschreiben des Vertrages wäre es nicht gewesen.

Vertragsfreiheit ist ein Grundrecht. Daran hat das BVerfG immer festgehalten.

Du hast doch hier im Grunde, was Du brauchst, um selbst zu recherchieren. Schau Dir doch den § 159 SGB III an, und Du siehst, was mit Sperrzeiten belegt werden kann. Kannst ja selbst rein sehen, ob das Nichtunterschreiben von EGV'en dazu gehört.

@derdorfbengel

Mhh aber das Ablehnen ( was ja nichts anderes ist als "nicht unterschreiben") einer Eingliederungsmaßnahme bringt einem doch auch eine Sperre ein, oder irre ich?

Ich glaube ich sollte da nicht mehr alleine erscheinen....am besten nur noch mit einem Anwalt :D

@Lililein123

Vom "Ablehnen" steht da bestimmt nichts. Hast Du denn nun hinein geschaut? Oder redest Du nur weiter, was Du denkst?

Ein Anwalt kostet für soeinen Termin um 200 Euro. Aber jemanden mitnehmen, ist immer eine gute idee. Ist auch Dein gutes Recht. Der Begleiter heisst dann Beistand.

@derdorfbengel

Ich habe es gelesen, nur bin ich etwas begriffstutzig wenn es um diese Dinge geht.

Von "Ablehnen" ist hier die Rede:

"Im Fall der Arbeitsablehnung oder der Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme nach der Meldung zur frühzeitigen Arbeitsuche (§ 38 Absatz 1) im Zusammenhang mit der Entstehung des Anspruchs gilt Satz 1 entsprechend."

Nur muss dann mein Beistand mehr Ahnung von der Thematik haben wie ich ;-)

@Lililein123

Und hier was einem blüht:

"......bei Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme oder bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme beträgt 1.im Fall des erstmaligen versicherungswidrigen Verhaltens dieser Art drei Wochen, 2.im Fall des zweiten versicherungswidrigen Verhaltens dieser Art sechs Wochen"

@Lililein123

Nee. Überinterpretiert. Ablehnung einer Massnahme wäre es, wenn Du sie nicht antrittst oder abbrichst.

Du musst aber nicht Dein Einverständnis dazu erteilen. Das ist mit der Vertragsfreiheit eben nicht vereinbar. Im SGB II (Hartz IV) ist das im gesetz deutlich formuliert, dass die EGV nicht unterschrieben werden muss. Gilt im SGB III aber genau so.

Mit andeeren Worten: man kann Dich zwingen, die Massnahme zu machen, Aber man kann dich nicht zwingen, sie freiwillig zu machen. Das wäre ja ein absurder Widerspruch in sich, oder?

Wenn Du es nicht freiwillig machst, kannst Dugegen die Massnahmezweisung Widerspruch und Klage erheben.

Da Du sie jetzt freiwillig machst, kannst Du das natürlich nicht. Wie in jedem anderen Vertrag auch.

Du musst gar nicht viel über Juristik wissen. Das kannst Du alles immer hier oder anderswo erfragen.

Du musst aber eines wissen, was ein erwachsener Mensch in unserer Gesellschaft eben wissen muss:

Man unterschreibt nichts, was man ablehnt oder nicht versteht.

Das nächste Mal berücksichtigst Du das. Und damit ist gut für heute.

@derdorfbengel

Ja, hinsichtlich dieser Geschichte ist es jetzt auch zu spät.

Trotzdem vielen, vielen Dank, beim nächsten Mal weiß ich es besser und lasse mich nicht mehr aus unwissenheit unter Druck setzen!