FTage nochmal um rat?
Das Jugendamt ist der Meinung das der schutzplan nicht ausreicht um das die Kinder dauerhaft bei uns aufwachsen können da neue Dinge dazu kommen während andere Punkte abgearbeitet werden.was die verlangen ist aber übertrieben. Zb jeden Tag Baby Massage etc.jetzt war Anhörung termin im Gericht und wir hatten zwei Wochen vorher Stellungnahme abgegeben und der Richter sah das wir als Eltern viel für unsere Kinder besorgen an Förderungen .er fragte auch ob wir bei Erziehung Beratung stelle waren,ob jetz unsere Wohnung kindersicher Ist,Was das Jugendamt auch bestätigte die Verfahren Pflegerin äusserte das sie gemerkt habe das zwischen uns und den Kindern eine Unsicherheit besteht zb ich habe den Kopf nicht festgehalten bei meinem 5 Monate alten Sohn erst als er auf mein arm war dann.wir besorgen viel für die Kinder aber sie habe das Gefühl das wir manches nicht wissen es umzusetzen.das Jugendamt äusserte wenn wir den erneuten schutzplan nicht einhalten dann soll es zur inobhutnahme kommen.der schutzplan giltet bis zur gerichtlichen Entscheidung und Klärung.Entscheidung war jetzt im Gericht das wir uns an den schutzplan uns halten und der Richter holt ein Gutachten ein da dass Jugendamt es Vorschlag.wir wollen ein Anwalt jetzt nehmen weil in der Mitteilung von Jugendamt an das Amtsgericht steht das wenn wir den Vorschlag nicht annehmen das die Kinder stationär Weg kommen bis unsere Wohnung kindersicher ist und wir bei einer Erziehung Beratung stelle waren dann ein Sachverständigen Gutachten. Aber unsere Wohnung ist kindersicher und wir waren bei der Erziehung stelle warum dann trotzdem Gutachten. Wir verstehen es alles nicht.wir werden dem schutzplan folgen.einen Anwalt trotzdem nehmen denn wisst ihr vielleicht wie das Gesetz ist und zwar:zb das Gutachten fällt nicht gut aus ,wir uns an den schutzplan aber gehalten haben.,und dann geht's ja nochmal ins Gericht und unser Anwalt macht Widerspruch wegen dem negativen Gutachten, bleiben einen dann die Kinder weiterhin im Haushalt so das der Richter sagt ja neues Gutachten oder kommen die Kinder sofort erstmal aus der Familie bei negativenGutachten obwohl der Anwalt Widerspruch gemacht hat??hoffe ihr wisst was ich meine und einer kennt sich aus Danke
1 Antwort
Das geht um die Betreuung der Kinder , in einem Streit zwischen Jugendamt und kinder. Ich lese daraus das sie die Kinder bei sich behalten wollen und den Schutzplan entsprechen nachkommen. Das Jugendamt sieht das anders. Der Richter als Vermittler will dafür einen Gutachter bestellen, da er es selbst nicht beurteilen kann.
Vermutlich wird es zum neuen Termin kommen, und der Richter Entscheidet
Das hat aber keiner vom Gericht oder Jugendamt so verfasst.
Entschuldigung wer in einer Verwaltung so schreibt der ist fehl am Platz
Mit freundlichem Gruß
Bley 1914