FSJ - Mindestlohn?

4 Antworten

Hallo.

Im FSJ wird ein Taschengeld gezahlt, das der Träger bzw. die Einsatzstelle festlegt. Das Gesetz sieht eine Obergrenze für das Taschengeld vor, nämlich maximal sechs Prozent der in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Aktuell sind dies 330 Euro. Durchschnittlich wird aber lediglich eine Geldleistung in Höhe von 150 Euro monatlich gezahlt
Ein Mindestlohn ist ausgeschlossen.

Liebe Grüße FD

ich denke nicht das du Anspruch auf den Mindestlohn hast. Soweit ich weißi st so etwas Rentner und Azubis ausgeschlossen.

das ist ausgeschlossen